Impfungen für Frauen / Schwangerschaft
Impfungen bei Kinderwunsch
Bei Kinderwunsch sollte die Immunität besonders hinsichtlich der folgenden Erkrankungen überprüft bzw. der Impfstatus aktualisiert werden:
- Masern-Mumps-Röteln (Lebendimpfung: Mindestabstand 1 Monat zum Schwangerschaftsbeginn)
Ausführliche Informationen zu Masern-Mumps-Röteln
Impfen rettet Leben
Videolink: Bericht einer Mutter
- Varizellen (Lebendimpfung: Mindestabstand 1 Monat zum Schwangerschaftsbeginn)
Ausführliche Informationen des Sozialministeriums zu Varizellen
Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber, Dengue, etc. ), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Ein Schwangerschaftstest vor der Impfung zum Ausschluss einer Schwangerschaft ist nicht notwendig, kann aber bei unklarer Situation empfohlen werden. Ein zuverlässiger Konzeptionsschutz wird für einen Monat nach der Impfung mit Lebendimpfstoffen empfohlen. Bei versehentlicher Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch kein Fall einer Rötelnembryopathie (Masern Mumps Röteln) bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Mehr Informationen: Impfplan Österreich
Da zumeist nicht mit Sicherheit geplant werden kann, wann bei Kinderwunsch tatsächlich eine Schwangerschaft eintritt, wird bezüglich der Keuchhustenimpfung nahegelegt, diese jedenfalls in der Schwangerschaft und nicht vor der Schwangerschaft durchführen zu lassen.
- Eine überfällige Diphtherie-Tetanus(Wundstarrkrampf)-Polio-Impfung sollte bei einer Kinderwunschvisite jedoch durchgeführt werden.
Ausführliche Information des Sozialministeriums
Impfungen in der Schwangerschaft
Generell können während der ganzen Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon als Vorsichtsmaßnahme sinnvoll. Es gibt bisher keinen Nachweis für einen negativen Effekt der Impfung mit Totimpfstoffen auf Schwangerschaft oder Kind.
Schwangeren werden folgende Impfungen empfohlen:
- Keuchhusten und Wundstarrkrampf (Totimpfstoff in einer 4-er-Kombination mit Diphtherie, Wundstarrkrampf und erforderlichenfalls Kinderlähmung) zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (idealerweise 27. bis 36. SSW). Die durch die Impfung gebildeten Antikörper gegen Keuchhusten müssen auch bei der Mutter relativ hohe Werte erreichen, damit eine ausreichende Menge über den Mutterkuchen (Plazenta) an das noch ungeborene Kind weitergegeben werden kann (Nestschutz). Diese von der Mutter übertragenen Antikörper schützen das Neugeborene nur in den ersten beiden Lebensmonaten sehr gut vor Keuchhusten, der für Kinder unter 2 Monaten besonders lebensbedrohlich ist. Diese mütterlichen Antikörper haben allerdings nur eine kurze Wirkdauer von wenigen Wochen. Daher wird dringend empfohlen beim jungen Säugling zu Beginn des 3. Lebensmonates mit der 6-fach Impfung zu beginnen, damit das Kind frühzeitig einen eigenständigen Immunschutz besonders gegen Keuchhusten und Wundstarrkrampf aufbauen kann.
Ausführliche Information des Sozialministeriums zu Keuchhusten - Influenza = Grippeimpfung (Totimpfstoff): Influenza zeigt während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe, weil einerseits sich die Immunabwehr durch die Schwangerschaft ändert und andererseits die Lunge durch das hochstehende Zwerchfell nicht mehr gut belüftet wird. Daher wird die gut verträgliche inaktivierte Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen vor und auch noch während der Influenzasaison empfohlen. Die Influenzaimpfung wird dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen, sollte aber auch bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht.
Ausführliche Information des Sozialministeriums zu Influenza - Impfung gegen RSV – Respiratory Synzytial-Virus: RSV kann schwerwiegende Infektionen des tiefen Atemwege hervorrufen. Der Impfstoff Abrysvo ist zugelassen zum passiven Schutz von Neugeborenen durch eine aktive Impfung von Schwangeren. Dabei entwickelt die werdende Mutter schützende Antikörper gegen RSV die auf das Kind übertragen werden. Eine einmalige Impfung mit Abrysvo ist empfohlen, wenn der Geburtstermin zwischen Oktober und März liegt. Die Impfung sollte 4–8 Wochen vor dem Geburtstermin erfolgen (gewöhnlich in der 32.– 36. Schwangerschaftswoche, außer im Falle einer vorhersehbar früheren Geburt). Der Abstand zur Impfung gegen Pertussis sollte mindestens 2 Wochen betragen. Wurde während einer Schwangerschaft gegen RSV immunisiert, so erstreckt sich der Schutz nur auf dieses Kind. Da es keine Daten zu Auffrischungsimpfungen gibt, müssen bei weiteren Schwangerschaften zukünftige Kinder mit Beyfortus geschützt werden. Alternativ kann das Neugeborene bzw. der Säugling vor seiner ersten RSV-Saison mit Beyfortus (passive Impfung mit einem Antikörper) einmalig geimpft werden. Mehr Informationen: Impfplan_Österreich und Impfaktion Tirol Säuglinge und Kleinkinder | Land Tirol
- Reisen in Gelbfieberendemiegebiete sollen während der Schwangerschaft vermieden werden. Schwangere, die unbedingt in ein Land mit bekanntem Gelbfieberausbruch reisen müssen, können gegen Gelbfieber geimpft werden, da es sich hier um eine relative Kontraindikation handelt; das Risiko einer Gelbfieberinfektion übersteigt das Impfrisiko.
Ausführliche Information des Sozialministeriums zu Gelbfieber
Schutzimpfung Covid 19 für Schwangere
Impfungen für seronegative Wöchnerinnen und stillende Mütter
Ist nachweislich keine Immunität vorhanden, sind folgende Impfungen empfohlen
- Masern-Mumps-Röteln-Impfung
- Varizellen-Impfung
- Influenza
- COVID-19
Impfungen in der Stillzeit
Grundsätzlich sind in der Stillzeit die meisten Impfungen möglich, in jedem Fall ist aber die Fachinformation zu beachten. Eine Ausnahme stellt Gelbfieber dar: Gelbfieber sollte während der Stillzeit nicht geimpft werden (Aufklärungsblatt Gelbfieber).
Information zu Lebendimpstoffen: MMR-Impfung / Tuberkuloseimpfung / Gelbfieberimpfung
- Kinder unter einem Jahr sollen nicht mit einem Lebendimpfstoff geimpft werden, wenn während der Schwangerschaft Infliximab verabreicht wurde.
- Kinder, die gestillt werden, und deren Müttern Infliximab verabreicht erhalten, sollen nicht mit einem Lebendimpfstoff geimpft werden. Mitteilung des Bundesamtes.
Impfungen für Personen im Umfeld von Neugeborenen
Personen im Umfeld eines Neugeborenen und jungen Säuglings (Mutter, Vater, Großeltern, Geschwister, Babysitterin und Babysitter, Tagesmutter oder Tagesvater, etc.) sollten folgende Impfungen aufweisen:
- Influenza, sofern die Grippesaison beginnt oder andauert
- Masern-Mumps-Röteln
- Varizellen, falls noch nie Windpocken/Schafblattern durchgemacht wurden
- Keuchhusten (bietet nur bedingten Schutz – denn auch geimpfte Personen können in Nasenrachenraum Keuchhustenbakterien aufweisen und daher auf empfängliche Personen übertragen)
- Aktuelle Covid-19 Impfung
Jede Person, die grippale Erscheinungen hat (Husten, Nießen, Schnupfen, erhöhte Temperatur, infektionsbedingte Schmerzen), soll sich jedenfalls von einem Neugeborenen oder Säugling fernhalten!
Wissenswertes zu Impfungen gegen:
Weitere Informationen:
Impfungen gegen Pertussis und Influenza in der Schwangerschaft
FACT-SHEET zur Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft
Faktencheck: Impfungen bei Kinderwunsch
Faktencheck "echte Grippe" Influenza
Ungeborene Kinder vor Röteln schützen
Reisemedizinische Aufklärungsbögen