Maserneliminationsprogramm
Die Weltgesundheitsorganisation WHO ist bestrebt, die Masern zu eliminieren, sodass weltweit wie bei den Pocken niemand mehr an Masern erkrankt. Dafür ist es erforderlich, dass hohe Durchimpfungsraten dauerhaft aufrecht erhalten werden. Deshalb wird die Masern-Mumps-Röteln (MMR) Impfung seit Juni 2014 allen nicht immunen Personen ohne Altersbegrenzung gratis ermöglicht.
Masern sind nicht harmlos, sondern weisen auch eine 20%-ige Komplikationsrate auf (z.B. Lungenentzündung, Gehirnentzündung, Ohrenentzündung). Einer von 1000 Erkrankten stirbt.
Jedes Kind soll bis zum 2. Geburtstag 2 MMR-Impfungen aufweisen. Die MMR-Impfung kann in allen Altersgruppen gratis bezogen werden, um Impflücken zu schließen. Das Land Tirol unterstützt das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Masern und Röteln zu eliminieren. Nicht immune Personen werden bei Auftreten von Masern aus Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule für die Dauer der Inkubationszeit (18 Tage) ausgeschlossen.
Mehr Informationen zum Österreichischen Maserneliminationsprogramm und häufig gestellte Fragen zur MMR-Impfung finden Sie unter Masern - Elimination und Durchimpfungsrate (BMSGPK).
Weitere Links zum Thema Masern:
Impfempfehlungen für das Gesundheitspersonal in Österreich
Impfungen für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter
Kurzer Überblick über alle erforderlichen Basis-Impfungen nach dem Österreichischen Impfplan
Impfen rettet Leben
Informationen zur Gratis-Schutzimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln mit M-M-RVAXPRO®:
Aufklärungsinformationen zur Durchführung der Gratis-Schutzimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln mit M-M-RVAXPRO®
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten/des Impflings
Die Gratis-Impfungen zu Masern-Mumps-Röteln werden bei den teilnehmenden ImpfärztInnen (niedergelassene AllgemeinmedizinerInnen und KinderärztInnen) der Impfaktion Tirol durchgeführt.
Information zu Lebendimpstoffen: MMR-Impfung / Tuberkuloseimpfung / Gelbfieberimpfung
- Kinder unter einem Jahr sollen nicht mit einem Lebendimpfstoff geimpft werden, wenn während der Schwangerschaft Infliximab verabreicht wurde.
- Kinder, die gestillt werden, und deren Müttern Infliximab verabreicht erhalten, sollen nicht mit einem Lebendimpfstoff geimpft werden. Mitteilung des Bundesamtes.
Informationen zu den teilnehmenden ÄrztInnen erhalten Sie im Gesundheitsreferat jener Bezirkshauptmannschaft, in deren Einzugsbereich Sie wohnen:
Bezirkshauptmannschaft Imst - Gesundheitswesen
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck - Gesundheit
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel - Gesundheitswesen
Bezirkshauptmannschaft Kufstein - Gesundheitswesen
Bezirkshauptmannschaft Landeck - Gesundheit
Bezirkshauptmannschaft Lienz - Gesundheit
Bezirkshauptmannschaft Reutte - Gesundheit, Lebensmittelaufsicht
Bezirkshauptmannschaft Schwaz - Gesundheit