Einreise-Quarantäne Verordnung (Freistaat Bayern)
Einreise-Quarantäne-Verordnung (Freistaat Bayern)
Was regelt die EQV und wie lange gilt sie?
Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 5. November 2020 bestimmt, dass Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Österreich ist derzeit ein solches Risikogebiet. Etwaige Ausnahmen davon gelten keinesfalls, wenn Krankheitssymptome vorliegen, in anderen Fällen kann die Quarantänedauer nach frühestens 5 Tagen durch einen Test verkürzt werden. Die Verordnung gilt vorerst bis 5. Jänner 2021.
Anmeldung der Einreise
Einreisende müssen sich bis auf wenige Ausnahmen vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen, auch wenn in manchen Fällen gemäß EQV test- und quarantänefreie Einreise möglich ist.
Ausnahmen der Quarantäne
- Keine Quarantäne für Durchreisende.
- Keine Quarantäne, wenn der Aufenthalt in Bayern nicht mehr als 72h dauert oder der Aufenthalt im Risikogebiet nicht mehr als 72h gedauert hat, z.B. bei bestimmten Besuchen von Verwandten (ersten oder zweiten Grades) und Lebenspartnern sowie aus bestimmten beruflichen Gründen.
- Keine Quarantäne im Zusammenhang mit beruflich bedingtem grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr.
- Keine Quarantäne für Wochenpendler zum Zweck des Studiums, der Ausbildung oder des Berufs.
- Keine Quarantäne, wenn ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48h bei der Einreise) vorliegt und die Einreise bestimmten Zwecken, z.B. Verwandtenbesuchen oder gesundheitlichen Zwecken, dient.
- Keine Quarantäne für Einreisen aus triftigen Gründen im Ausnahmefall.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, können Sie tagesaktuell abrufen.
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Bitte beachten Sie, dass die EQV nicht regelt, ob eine Person überhaupt nach Deutschland/Bayern einreisen darf. Sie regelt nur, ob eine Person in Quarantäne muss, nachdem sie einreisen durfte. Die Frage der Ein- oder Ausreise regelt ausschließlich der Bund. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an das Bundesinnenministerium.
Servicestelle der bayerischen Landesregierung
Tel: +49 89 122220
E-Mail: direkt@bayern.de
Weitere Fragen und Antworten zur Einreise-Quarantäneverordnung
Aktualisiert am 10.12.2020