Verbot des Betretens und Befahrens jener Bereiche, die für das Abhalten von Trödelmärkten vorgesehen sind
Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 6. November 2020 betreffend das Verbot des Abhaltens des Trödelmarktes am Burggraben, des Marktes am Tivoli und des Greifmarktes im Zusammenhang mit der Verbreitung von COVID-19
(In Kraft von 7. November 2020 bis 30. November 2020)
Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend das Verbot des Betretens und Befahrens jener Bereiche, die für das Abhalten des Trödelmarktes am Burggraben, des Marktes am Tivoli und des Greifmarktes vorgesehen sind
(In Kraft von 22. Jänner 2021 bis 28. Februar 2021)