Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung - stationär
Das österreichische LKF-System dient der Abrechnung der im stationären Krankenanstaltenbereich erbrachten Leistungen. Es kommt seit dem Jahr 1997 österreichweit für die Abrechnung aller sozialversicherten (fondsrelevanten) Patienten in den öffentlichen Krankenanstalten zur Anwendung. Seit dem Jahr 1998 ist es in Tirol auch Grundlage für die Abrechnung der nicht fondsrelevanten Patienten der öffentlichen Krankenanstalten.
Abrechnung der fondsrelevanten Patienten mit dem Tiroler Gesundheitsfonds
Bei der Abrechnung der durch die Fondskrankenanstalten an fondsrelevanten Patienten erbrachten Leistungen sind folgende zwei Finanzierungsbereiche zu unterscheiden:
Bundeseinheitlicher Kernbereich
Die Bepunktung der stationären Krankenhausaufenthalte erfolgt auf Basis von leistungsorientierten Diagnosefallgruppen inklusive spezieller Bepunktungen für einzelne Leistungsbereiche (Intensivbereiche, Medizinische Geriatrie, Neurologie-Nachbehandlung, Psychiatrie, Stroke Unit, Tagesklinik, usw.). Die Patienten werden bestimmten leistungsbezogenen Diagnosefallgruppen (LDF-Gruppen) nach einem Baumbildungsalgorithmus zugeordnet. Der Kernbereich wird von der beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eingerichteten Bundes-Zielsteuerungskommission festgelegt.
Landesspezifisch gestaltbarer Steuerungsbereich
Der Steuerungsbereich ermöglicht die Berücksichtigung besonderer Versorgungsfunktionen bei der landesspezifischen Ausgestaltung: Zentralversorgung, Schwerpunktversorgung, spezielle fachliche und spezielle regionale Versorgungsfunktionen.
Weitere Informationen über die tirolspezifische Ausgestaltung des LKF-Systems stellen wir Ihnen auf unserer Downloadseite zur Verfügung.
Ein wesentlicher Bestandteil des LKF-Systems ist die Erfassung und Dokumentation von bestimmten Basisdaten der in den einzelnen Krankenanstalten behandelten Patienten (administrative Daten, Diagnosen, medizinische Leistungen).
Die bundesweiten Basisinformationen zur Diagnosen- und Leistungsdokumentation werden vom zuständigen Bundesministerium auf dessen LKF-Seiten zur Verfügung gestellt.
Abrechnung der nicht fondsrelevanten Patienten durch die Krankenanstalten
Die Abrechnung dieser sogenannten "Selbstzahler" erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen LKF-Gebührenverordnung der Landesregierung. In dieser LKF-Gebührenverordnung ist der jeweilige Punktewert für alle öffentlichen Tiroler Krankenanstalten festgelegt. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des verordneten Punktewertes mit den LKF-Punkten des jeweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes.