Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufsrecht
Die Ausübung von Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft.
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist grundsätzlich eine Anerkennung durch die zuständigen Behörden vor Aufnahme der Berufstätigkeit in Österreich vorgeschrieben. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende als auch jene, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung – neben allfälligen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen.
Zu unterscheiden sind folgende Berufsarten:
AST - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Tirol und Vorarlberg als Beratungsstelle i.S.d. § 5 Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG) - siehe Webseite Zemit .
Bestimmte Angehörige von nichtärztlichen Gesundheitsberufen können ihre Tätigkeit nach Bewilligung durch den/die jeweilige/n Landeshauptmann/frau zu Fortbildungszwecken im Rahmen der Fortbildung bei Ausbildung im Ausland auch ohne Anerkennung befristet ausüben.
Anerkennung inländischer Berufsqualifikationen aufgrund von Übergangsbestimmungen
Mit 01.01.2013 ist das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (MABG) in Kraft getreten. In diesem Bundesgesetz wurden umfassende Übergangsbestimmungen betreffend diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte getroffen.