Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte
Mit dem Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (MABG) wurden umfassende Übergangsbestimmungen für Angehörige des medizinisch-technischen Dienstes getroffen, die über deren Arbeitsfelder über die im Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Hilfsdienste (MTF-SHD-G) festgelegten Regelungen hinausgehen – dies sowohl hinsichtlich der Abgrenzung gegenüber den gehobenen medizinisch-technischen Diensten als auch hinsichtlich der ärztlichen Aufsicht.
Abhängig von der jeweiligen Berufserfahrung können bei dem/der jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann/frau Berechtigungen für die weitere Ausübung der Tätigkeiten ausgestellt werden.
Zuständig in Tirol:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung