Fortbildung bei Ausbildung im Ausland - Berufsausübung in Österreich bei ausländischer Berufsqualifikation ohne Nostrifikation oder EWR-Anerkennung
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung zu einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst abgeschlossen und sind Sie in Ihrem Heimatstaat zur Berufsausübung berechtigt, oder haben Sie eine ausländische Berufsqualifikation erworben, die gleichwertig der österreichischen Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder der Ausbildung als Heilmasseur ist, so haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Nostrifikation oder EWR-Berufsanerkennung im Rahmen einer Fortbildung bei Ausbildung im Ausland nach Bewilligung durch den/die Landeshauptmann/frau unselbständig tätig zu werden.
Die Fortbildung bei Ausbildung im Ausland ist unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft bei dem/der aufgrund der in Aussicht genommenen Fortbildungsstätte örtlich zuständigen Landeshauptmann/frau zu beantragen.
Zuständig in Tirol:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung