Nichtärztliche Gesundheitsberufe - Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Bei der Anerkennung von außerhalb Österreichs erworbenen Berufsqualifikationen in einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf unterscheidet man im Sprachgebrauch zwischen der „Nostrifikation“ und der „EWR-Anerkennung“.
„Nostrifikation“ / „Nostrifizierung“:
Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen von sogenannten Drittstaatsangehörigen oder einem Drittlanddiplom.
Zuständig in Tirol:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 5. Stock, Zi. A574
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 3726 oder 3722
E-Mail: gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung!
Downloads Anträge und Formulare - Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufsrecht
Ablauf des Nostrifikationsverfahrens beim Landeshauptmann von Tirol:
Haben Sie (nach Terminvereinbarung!) einen Antrag auf Nostrifikation gestellt und alle Unterlagen vollständig beigelegt, werden Ihre Dokumente an die/den zuständige/n Sachverständige/n zur Erstellung eines fachlichen Gutachtens weitergeleitet werden, bei dem die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung geprüft wird. Auf Basis dieses Gutachtens wird der Nostrifikationsbescheid erstellt werden.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden Sie in der Regel zu einem Orientierungsgespräch eingeladen werden.
Sollte Ihre Ausbildung nicht gleichwertig sein, kann Ihnen eine Ergänzungsausbildung und/oder die Ablegung von Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Vor der Erstellung des Bescheides wird Ihnen in diesem Fall das Gutachten zum Parteiengehör geschickt werden. Sie können Ihr Verfahren beschleunigen, wenn Sie sich vor Ablauf der im Schreiben genannten Frist äußern.
„EWR-Anerkennung“ (ehem. „EWR-Berufszulassung“):
Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen von Unionsbürger/innen und Staatsangehörigen des EWR sowie von Schweizer/innen und bestimmten begünstigten Drittstaatsangehörigen.
Zuständig:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesamtsgebäude
Abteilung IX/A/2, 2. Stock
Standort Radetzkystraße 2
A-1030 Wien
Ausführlichere Informationen zur Nostrifikation und EWR-Berufsanerkennung finden Sie auch auf der Seite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.