Sozialbetreuungsberufe - Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Zu den Sozialbetreuungsberufen zählen:
- Heimhelfer/innen (Ausbildung: 200 Stunden Theorie + 200 Stunden Praxis)
- Fachsozialbetreuer/innen (Ausbildung: 1.200 Stunden Theorie + 1.200 Stunden Praxis in 2 Jahren)
- Spezialisierung Altenarbeit (A) – einschließlich Pflegeassistenz
- Spezialisierung Behindertenarbeit (BA) – einschließlich Pflegeassistenz
- Spezialisierung Behindertenbegleitung (BB)
- Diplomsozialbetreuer/innen (Ausbildung: 1.800 Stunden Theorie + 1.800 Stunden Praxis in 3 Jahren)
- Spezialisierung Altenarbeit (A) – einschließlich Pflegeassistenz
- Spezialisierung Familienarbeit (F) – einschließlich Pflegeassistenz
- Spezialisierung Behindertenarbeit (BA) – einschließlich Pflegeassistenz
- Spezialisierung Behindertenbegleitung (BB)
Im Fall einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die örtlich zuständige Landesregierung vor Aufnahme der Berufstätigkeit in Österreich vorgeschrieben.
Zuständig in Tirol:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung!
Ablauf des Anerkennungsverfahrens bei der Tiroler Landesregierung:
Haben Sie (nach Terminvereinbarung!) einen Antrag auf Anerkennung gestellt und alle Unterlagen vollständig beigelegt, werden Ihre Dokumente an die/den zuständige/n Sachverständige/n zur Erstellung eines fachlichen Gutachtens weitergeleitet werden, bei dem die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung geprüft wird. Auf Basis dieses Gutachtens wird der Nostrifikationsbescheid erstellt werden.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden Sie in der Regel zu einem Orientierungsgespräch eingeladen werden.
Sollte Ihre Ausbildung nicht gleichwertig sein, kann Ihnen eine Ergänzungsausbildung und/oder die Ablegung von Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Vor der Erstellung des Bescheides wird Ihnen in diesem Fall das Gutachten zum Parteiengehör geschickt werden. Sie können Ihr Verfahren beschleunigen, wenn Sie sich vor Ablauf der im Schreiben genannten Frist äußern.