Tiroler Patientenentschädigungsfonds
Mit Gesetz vom 4. Juli 2001, LGBl. Nr. 71/2001, wurde der Tiroler Patientenentschädigungsfonds als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.
Aufgabe des Fonds ist die Entschädigung von Patienten nach Schäden, die durch die Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Trägers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist.
Die Dotation des Fonds erfolgt aus einem Teilbetrag des durch die Patienten der Fondskrankenanstalten je Pflegetag zu entrichtenden Kostenbeitrages gemäß § 41a Abs. 4 Tiroler Krankenanstaltengesetz.
Organe des Tiroler Patientenentschädigungsfonds sind:
- die Entschädigungskommission (bestehend aus 3 Mitgliedern)
- der Vorsitzende der Entschädigungskommission
- der Entschädigungsbeauftragte
Die von der Landesregierung erlassenen Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem Tiroler Patientenentschädigungsfondsgesetz stehen als Download zur Verfügung.
Bei der Antragstellung unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tiroler Patientenvertretung (als Entschädigungsbeauftragte):
- Mo-Do: 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr; Fr.: 8-12 Uhr
(oder nach Vereinbarung)