Zuständige Behörde
Für Arbeitsplätze in Keller- oder Erdgeschoßen, welche sich in einem Radonschutzgebiet einer Tiroler Gemeinde befinden, ist der Landeshauptmann von Tirol zuständig. Organisatorisch übernimmt diese Aufgaben die
Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3702
E-Mail: gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at