Information zu Kuraufenthalten

Die Inanspruchnahme einer Kur dient dem Ziel, physische Beschwerden zu lindern. Der Aufenthalt und die auf die individuellen Voraussetzungen abgestimmten Leistungen sollen insgesamt dazu beitragen, das eigene Wohlbefinden nachhaltig zu verbessern.
Um einen möglichst hohen Qualitätsanspruch zu garantieren, wurden seitens der KUF mit Jahreswechsel das Angebot an Kuranstalten, die als Vertragspartner eine Direktverrechnung von Kuraufenthalten anbieten, deutlich ausgeweitet. Bei Absolvierung einer Kur in einer dieser Kuranstalten - siehe Formulare (Downloads), Kuranstalten mit Direktverrechnung - werden die gesamten Kurkosten direkt mit der KUF abgerechnet - ein großer Vorteil für unsere Versicherten. „Privatkuren" deren Leistungen und Kriterien außerhalb dieser qualitätskontrollierten Einrichtungen liegen, werden nur noch in Ausnahmefällen und mit reduzierten Zuschüssen genehmigt.