Lebensmittelaufsicht
Tirol - Zentrale
Die Lebensmittelaufsichtsorgane führen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmerinnen und Unternehmer das ganze Jahr über in Lebensmittel erzeugenden, bearbeitenden und verteilenden Betrieben unangemeldete Kontrollen durch. Diese Kontrollen sowie die Überwachung aller gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe werden nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) durchgeführt.
Registrierung und Zulassung von Milch verarbeitenden Betrieben
Registrierung (Meldepflicht):
Jeder/jede Lebensmittelunternehmer:in hat sich gem. Artikel 6 der VO (EG) 852/2004 bei der Behörde zu melden (ausgenommen Betriebe, die im Gewerberegister und im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem-LFBIS erfasst sind).
Zulassungspflicht:
Zulassungspflichtig sind alle Betriebe, die unverarbeitete Erzeugnisse und/oder Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs, die in den Geltungsbereich der VO (EG) 853/2004, Anhang III fallen, produzieren, be- und verarbeiten oder in Verkehr bringen.
Es wird empfohlen, mit der/dem zuständigen Lebensmittelinspektor:in im Einzelfall abzuklären, ob Sie für Ihren Betrieb eine Registrierung oder Zulassung benötigen.
Der Antrag für eine Milch-Zulassung ist an die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten beim Amt der Tiroler Landesregierung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck (e-mail: gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at) zu übermitteln.
Warenprüfung in folgenden Bereichen:
- Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitaminpräparate)
- Spielwaren
- Trinkwasser
- Kosmetische Mittel
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Geschirr)
- Novel food
- Allergene
Hygienekontrollen - Was wird kontrolliert?
- Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
- Warenzustand und Umgang mit Waren
- Umsetzung Hygiene und Schulung
- Dokumentenprüfung (z. B. Reinigungsplan, Wareneingangskontrolle, Temperaturkontrolle, Schädlingsüberwachung usw.)
Weitere Informationen:
- Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit
- VerbraucherInnengesundheit (BMSGPK)
- AGES Produktwarnungen