Informationen zum E-Impfpass (elektronischer Impfpass)
Der e-Impfpass soll schrittweise den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Es werden wie bei einem klassischen Impfpass zukünftig alle Impfungen im e-Impfpass aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Die Dokumentation der Impfungen erfolgt nicht mehr in Papier, sondern sicher in einem elektronischen Impfregister.
Beim e-Impfpass handelt es sich um eine e-Health-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur, also die umfangreiche technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte.
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht vorgesehen. Daher bewirkt eine Abmeldung von ELGA keine Abmeldung vom elektronischen Impfpass.
Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, auf Papierbasis gefordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.
Behauptete Datenschutzverletzung in Zusammenhang mit dem e-Impfpass