Kontakt-Aufnahme
Erstkontakt
Die "Tiroler Patientenvertretung" ist eine Einrichtung, bei der Sie als Patient/Patientin oder als Angehörige von PatientInnen kostenlos und vertraulich Beratung und Information bekommen. Manchmal – so auch teilweise in anderen Bundesländern - wird unsere Einrichtung auch "Tiroler Patientenanwaltschaft" genannt. Der im Tiroler Gesetz gewählte Begriff lautet aber Patientenvertretung, um eine Verwechslung mit der Einrichtung der Patientenanwaltschaft im Bereich der Psychiatrie nach dem Unterbringungsgesetz zu vermeiden.
Falls Sie eine allgemeine oder eine rechtliche Auskunft benötigen bzw. eine Beschwerde betreffend ein Krankenhaus, eine Kuranstalt oder eine Rettungseinrichtung an uns herantragen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
1.) Persönliche Vorsprache:
Die Tiroler Patientenvertretung ist in Innsbruck in der Meraner Straße 5 im 1. Stock (Lift) untergebracht - gegenüber des Tiroler Heimatwerkes. Unser Team von MitarbeiterInnen steht Ihnen hier gerne zur Verfügung.
Terminvereinbarungen sind unbedingt notwendig. Außerdem werden außerhalb der Landeshauptstadt Innsbruck Sprechtage in den Bezirken abgehalten.
2.) Telefonische Kontaktaufnahme:
Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch ihr Anliegen schildern. Rufen Sie einfach bei uns an, wir werden mit Ihnen dann das weitere Vorgehen besprechen: (0512) 508 7702
3.) Schriftliches Vorbringen:
Weiters können Sie uns Ihre Beschwerde bzw. Ihr Anliegen schriftlich entweder per E-Mail (patientenvertretung@tirol.gv.at) oder mittels eines Briefes zukommen lassen.
Adresse: Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck.
Die wichtigsten Daten, die wir für die Bearbeitung benötigen sind:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Gegen welches Krankenhaus bzw. gegen welche Anstalt richtet sich die Beschwerde?
- Kurzes Vorbringen der Ereignisse (wenn möglich chronologisch)
- Was ist der Vorwurf?
- Welches Ziel verfolgen Sie (Schadenersatz, Entschuldigung, persönliches Gespräch mit dem behandelnden Arzt)?
Wenn möglich, schicken Sie uns bitte auch gleich die notwendigen Formulare ausgefüllt und unterschrieben zu. Das Vollmachtformular gibt uns die Erlaubnis, in der Folge und natürlich nur in Absprache mit Ihnen Teile Ihrer Krankenunterlagen einzuholen und entbindet ÄrztInnen und alle anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen in diesem Umfang dann von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Das Blatt Darstellung Ihres Anliegens hilft Ihnen, uns alle Informationen zukommen zu lassen, die wir für eine Intervention benötigen. Das Merkblatt informiert Sie über die Rahmenbedingungen unserer Leistungen für Sie. Wir beraten Sie darüber selbstverständlich auch persönlich oder telefonisch.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Formulare auszudrucken, schicken wir sie Ihnen per Post zu.