Patientenentschädigungsfonds
Mit Gesetz vom 4. Juli 2001, LGBl. Nr. 71/2001, wurde der Fonds zur Entschädigung von Patienten nach Schäden im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten errichtet. Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Innsbruck. Aus den Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem Tiroler Patientenentschädigungs-Gesetz ergeben sich sowohl die Voraussetzungen für die Gewährung von Entschädigungsleistungen, das Höchstausmaß der Entschädigungsleistung sowie das Verfahren bei der Gewährung von Entschädigungsleistungen. Es kann allerdings nur in solchen Fällen geleistet werden, in denen der Schaden nach dem 31. Dezember 2000 eingetreten ist.
- Gesetz über den Tiroler Patientenentschädigungsfonds
- Richtlinien für Entschädigungen nach dem Tiroler Patientenentschädigungsfonds
Aus den Richtlinien ergibt sich weiters, dass vor Befassung der Entschädigungskommission die Patientin/der Patient den Schaden beim Träger der Krankenanstalt schriftlich geltend zu machen hat.
Die Tiroler Patientenvertretung als Entschädigungsbeauftragte hat die Anträge auf Gewährung einer Entschädigungsleistung zu prüfen und der Entschädigungskommission zur Entscheidung vorlegen. Die Anträge sind also bei uns inder Patientenvertretung einzubringen, hier finden Sie das dazugehörige Formular:
Über die Anträge entscheidet eine Kommission, die laut Gesetz wie folgt besetzt ist:
- einem rechtskundigen Bediensteten des Aktiv- oder des Ruhestandes des Amtes der Tiroler Landesregierung mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Gesundheits- und Krankenanstaltenwesens als Vorsitzendem,
- einem weiteren rechtskundigen Bediensteten des Aktiv- oder des Ruhestandes des Amtes der Tiroler Landesregierung und
- einem Arzt aus dem Kreis der Bediensteten des Aktiv- oder des Ruhestandes des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Es finden regelmäßige Sitzungen dieser Kommission statt, derzeit ca. monatlich.
Den Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss der TPF-Geschäftsstelle für das Jahr 2022 finden Sie unter:https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesundheit-vorsorge/krankenanstalten/downloads/TPF/taetigkeitsbericht_ra_tpf2022.pdf