PatientInnenrechte
(eine Kurzdarstellung)
Alle PatientInnen in Österreich haben Rechte, die in einer eigenen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern zusammengefasst sind: Patientencharta. Einige Grundsätze der wichtigsten Patientenrechte sind:
- Recht auf Behandlung und Pflege: das bedeutet etwa, dass Sie das Recht auf die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens haben - ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens oder des Religionsbekenntnisses, und dass die Diagnose, Behandlung und Pflege nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen hat.
- Recht auf Information: das bedeutet etwa, dass Sie das Recht haben, wahrheitsgemäß, verständlich und vollständig über Ihren Gesundheits- oder Krankheitszustand informiert zu werden. Das beinhaltet auch das Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte und das Recht, Abschriften und - u.U. gegen Kostenersatz - Kopien davon zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, im Vorhinein über mögliche Behandlungsarten sowie über deren Risiken, Folgen und voraussichtliche Kosten aufgeklärt zu werden.
- Recht auf Selbstbestimmung: das bedeutet etwa, dass Sie grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung medizinisch behandelt werden dürfen. Ausnahmen gibt es in Notfällen, im Bereich der Psychiatrie und bei der Epidemiebekämpfung. Besondere Regelungen gibt es bei Kindern und Jugendlichen und bei Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können.
- Recht auf Achtung der Würde und Integrität: das bedeutet etwa, dass Ihre Privat- und Intimsphäre ausreichend gewahrt werden muss, dass die Behandlungs- und Pflegeabläufe möglichst auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus abgestellt werden, dass die Verschwiegenheitspflichten betreffend Ihre Daten eingehalten werden, dass ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit Sterbenden pflegen können.