Aufsicht
Fachbereichsleiterin
MMag. Christina Greil-Thum
AdresseAdamgasse 2a, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2885
E-Mailpflege@tirol.gv.at
Die Abteilung Pflege ist die Aufsichtsbehörde für die Tiroler Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste.
Im Rahmen der behördlichen Aufsichtspflicht nach dem Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz (THPG) erfolgen in den mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten in Tirol Qualitätsüberprüfungen. Diese umfassen sowohl Gebarungskontrollen als auch pflegefachliche Überprüfungen.
Die Heimaufsicht ist grundsätzlich im § 14 des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetzes geregelt. Demnach hat die Tiroler Landesregierung die Aufsicht über die Heime und die Heimträger dahingehend auszuüben, dass die Verpflichtungen des Heim- und Pflegeleistungsgesetzes erfüllt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorkehrungen zur Wahrung der Rechte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner getroffen werden. Die Abteilung Pflege befasst sich als fachlich zuständige Organisationseinheit mit allen Bereichen der Heimaufsicht wie:
- Routine- und Schwerpunkteinschauen
- Prüfung von Beschwerdeanliegen
Formularserver Aufsicht
Dieses Formular dient der gesicherten Datenübermittlung im Rahmen der Aufsicht über Alten- und Pflegeheime sowie mobile Dienste. Es ist in erster Linie für die Übermittlung von Unterlagen gedacht, die seitens der Aufsichtsbehörde von einem Heim angefordert werden. Selbstverständlich können auch andere Schriftstücke an den Fachbereich Aufsicht auf diesem Wege eingebracht werden.