Sozialbetreuungsberufe
Altenarbeit | Behindertenarbeit | Behindertenbegleitung | Familienarbeit | Heimhilfe
Fach-Sozialbetreuer*in:
Als Fach-Sozialbetreuer*in gestalten Sie die Lebenswelt von Menschen mit, die aus unterschiedlichen Gründen in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind und Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Daseinsgestaltung oder Sinnfindung benötigen. Sie orientieren sich dabei an den individuellen Bedürfnissen und der Lebenswelt dieser Menschen und tragen zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität und Selbstbestimmung bei.
Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Sozialbetreuung gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse (Pflegeassistenz oder Unterstützung in der Basisversorgung) gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) betrifft.
Fach-Sozialbetreuer*in Altenarbeit:
Der Tätigkeitsbereich umfasst:
- Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, abgestimmt auf den Bedarf der Klien*innen
- Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
- Hilfe für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
- individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
- Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
- Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfer*innen
- Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
- pflegerische Aufgaben im Rahmen der Befugnisse als Pflegeassisten*in nach dem GuKG
Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenarbeit:
Der Tätigkeitsbereich umfasst
- Unterstützung in der Kommunikation und bei Kontakten mit anderen Menschen
- Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe
- Anleitung und Assistenz bei Beschäftigung und Arbeit
- Anregung und Begleitung in der Freizeitgestaltung
- Beratung in der Bildung und Förderung von Persönlichkeitsentfaltung
- Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und Sterbebegleitung
- pflegerische Aufgaben im Rahmen der Befugnisse als Pflegeassisten*in nach dem GuKG
Fach-Sozialbetreuer*in Behindertenbegleitung:
Der Tätigkeitsbereich umfasst
- Unterstützung in der Kommunikation und bei Kontakten mit anderen Menschen
- Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe
- Anleitung und Assistenz bei Beschäftigung und Arbeit
- Anregung und Begleitung in der Freizeitgestaltung
- Beratung in der Bildung und Förderung von Persönlichkeitsentfaltung
- Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und Sterbebegleitung
- Tätigkeiten in der Unterstützung der Basisversorgung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Diplom-Sozialbetreuer*in:
Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit:
Als Diplom-Sozialbetreuer*in Familienarbeit betreuen Sie Familien oder familienähnliche Gemeinschaften mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten. Sie planen und organisieren den Haushalt, betreuen Kinder und Jugendliche, unterstützen und beraten pflegende Angehörige, helfen bei der Bewältigung von Krisen und vernetzen verschiedene Sozialdienstleistungen.
Der Tätigkeitsbereich umfasst
- Planung und Organisation des Alltages
- Haushaltsorganisation und Haushaltsführung
- altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen
- Anleitung, Beratung und Unterstützung der Betreuungspersonen von Familienangehörigen
- Mitbetreuung von älteren und kranken Familienmitgliedern sowie Familienmitgliedern mit Beeinträchtigung
- Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- pflegerische Aufgaben im Rahmen der Befugnisse als Pflegeassistenz nach dem GuKG
Diplom-Sozialbetreuer*in: Altenarbeit | Behindertenarbeit | Behindertenbegleitung
Der Verantwortungsbereich der Diplom-Sozialbetreuer*innen Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung baut auf die Fach-Sozialbetreuung auf und ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung von:
- Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit
- Leitung und Koordination von Teams
- Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung und
- Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
Heimhelfer*in
Als Heimhelfer*in unterstützen Sie betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, insbesondere in ihrer Wohnung oder in einer betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft.
Der Tätigkeitsbereich umfasst:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: insbesondere um für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung des/der Klient*in zu sorgen
- Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials
- Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches wie beispielsweise bei Einkauf, Post, Behörden, Apotheke, Begleitung zu Arztbesuchen und dergleichen
- Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten
- Einfache Aktivierung und Anregung zur Beschäftigung
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Hygienische Maßnahmen wie z.B. Wäsche waschen
- Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen
- unterstützende Aufgaben bei der Basisversorgung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden, bei der Bewegung, Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln); diese dürfen ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt werden
- Dokumentation
Berufsperspektiven für Sozialbetreuungsberufe:
- Altenarbeit: Assistenz, Unterstützung sowie Pflege von älteren und alten Menschen zu Hause (Hauskrankenpflege), in Alten- und Pflegeheimen, Wohngruppen und Tageszentren;
- Behindertenarbeit: Assistenz, Unterstützung sowie Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung zu Hause, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohngruppen oder Werkstätten, insbesondere in der Arbeit mit älteren Menschen mit mehrfachen Behinderungen;
- Behindertenbegleitung: Unterstützung in der Basisversorgung, Assistenz und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung zu Hause, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohngruppen oder Werkstätten, insbesondere in der persönlichen Assistenz und in der Arbeitsassistenz;
- Familienarbeit: Unterstützung, Betreuung sowie Pflege von Kindern, Jugendlichen und Eltern in verschiedenen Lebenssituationen zu Hause und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit;
- Heimhilfe: Unterstützung im Haushalt und in der Basisversorgung von älteren und alten Menschen zu Hause (Hauskrankenpflege) oder in Alten-, Wohn- und Pflegeheimen;
Dauer der Ausbildungen:
- Heimhelfer*in: ca. 4 Monate (bei berufsbegleitenden Lehrgängen entsprechend länger), die Ausbildung umfasst 400 Stunden in Theorie und Praxis;
- Fach-Sozialbetreuer*in Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung: 2 Jahre (bei berufsbegleitenden Lehrgängen entsprechend länger), die Ausbildung umfasst 2.400 Stunden Theorie und Praxis;
- Diplom-Sozialbetreuer*in: 3 Jahre (bei berufsbegleitenden Lehrgängen entsprechend länger), die Ausbildung umfasst 3.600 Stunden Theorie und Praxis; (Familienarbeit nur als Diplomabschluss möglich)
Ausbildungsstandorte:
Fach- und Diplomsozialbetreuungsberufe
Heimhilfe:
Sozialbetreuungsberufe - Fördermöglichkeiten
Seit 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium des AMS einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen in Höhe von mindestens 1.400 Euro monatlich.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium
weitere Informationen über Förderungen finden Sie unter folgendem Link:
Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung eines Ausbildungsbeitrages