Pflegefachassistenz (PFA)
Der Verantwortungsbereich der Pflegefachassistent*innen baut auf dem der Pflegeassistenz auf und führt zu einer weiterführenden Qualifikation innerhalb der Pflegeberufe. Mit dieser aufbauenden, vertiefenden und erweiternden Qualifikation eröffnen sich für sie – aufgrund des fundierten Fachwissens über die Pflegeassistenz hinaus – umfassende Möglichkeiten in der Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen. Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine fachliche Vertiefung z. B. in pflegerischen Bereichen wie in der Pflege von:
- akuterkrankten Menschen im Krankenhaus
- chronisch kranken Menschen
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Menschen im häuslichen Umfeld
- Menschen im Pflegeheim und
- in der Pflege von Kindern
Zum Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistent*innen gehört auch, Auszubildende der Pflegeassistenzberufe anzuleiten und zu unterweisen.
Im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie dürfen Pflegefachassistent*innen, über den Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz hinaus, folgende Tätigkeiten durchführen:
- Durchführen von standardisierten diagnostischen Programmen wie z. B. EKG, EEG oder Lungenfunktionstest
- legen und entfernen von Magensonden durch Mund und Nase, sowie Verweilkanülen in Venen und subkutan
- setzen und entfernen von Harnkathetern, ausgenommen bei Kindern
- verabreichen von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen
- Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung
Als Pflegefachassistent*in führen Sie die von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie von Ärzt*innen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
Berufspespektiven
Pflegefachassistent*innen sind in allen Bereichen der Patient*innen- und Klient*innenversorgung tätig, welche unter Aufsicht einer ärztlichen oder pflegerischen Leitung stehen, beispielsweise:
- in Krankenanstalten
- in Alten- und Pflegeheimen
- in der Behindertenbetreuung
- in der Hauskrankenpflege
- bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen
- bei freiberuflich tätigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
Dauer der Ausbildung
2 Jahre, die Ausbildung umfasst 3.200 Stunden Theorie und Praxis
4 Jahre Lehre zur Pflegefachassisitenz
Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe.
(Vom Nachweis der 10. Schulstufe kann in Einzelfällen abgegangen werden, wenn der/die Bewerber*in ein Maß an Allgemeinbildung aufweisen kann, welches erwarten lässt, dass er/sie der theoretischen und praktischen Ausbildung zu folgen vermag.)
Pflegelehre: Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht (15 Jahre)