Behindertenbegleitung
Fach-Sozialbetreuer*in:
Der Tätigkeitsbereich umfasst
- Unterstützung in der Kommunikation und bei Kontakten mit anderen Menschen
- Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe
- Anleitung und Assistenz bei Beschäftigung und Arbeit
- Anregung und Begleitung in der Freizeitgestaltung
- Beratung in der Bildung und Förderung von Persönlichkeitsentfaltung
- Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und Sterbebegleitung
- Tätigkeiten in der Unterstützung der Basisversorgung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Diplom-Sozialbetreuer*in:
Der Verantwortungsbereich der Diplom-Sozialbetreuer*innen Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung baut auf die Fach-Sozialbetreuung auf und ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung von:
- Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit
- Leitung und Koordination von Teams
- Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung und
- Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung