Am Montag, den 8. November 2021, sind die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 des Stufenplans des Bundes in Tirol wie auch in allen anderen österreichischen Bundesländern gemeinsam in Kraft treten. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt die folgenden Regelungen:
- Corona-Tests jeglicher Art (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests) sind grundsätzlich nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
- Überall dort, wo die 3-G-Regel gilt, wird nun die 2-G-Regel (Geimpft bzw. Genesen) eingeführt.
- Die 2-G-Regel gilt insbesondere für Gäste bzw. Besucher von:
- Beherbergungsbetrieben
- Gastronomieeinrichtungen
- Freizeit- und Sportbetrieben
- Kultureinrichtungen
- Gleiches gilt bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sowie bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
- Für den 2-G-Nachweis wird aber eine Übergangsfrist von vier Wochen eingeführt. In diesem Zeitraum gilt die Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis – somit bedarf es in der Übergangsfrist noch keiner Vollimmunisierung.
- In Handel, Museen und Büchereien (dort wo derzeit nicht die 3-G-Regel gilt) wird für alle Personen das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske eingeführt.
- Zudem wird die Gültigkeit der Impfzertifikate nunmehr auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung festgelegt (statt bisher 12 Monate). Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die Dritte) für ein gültiges Zertifikat, es wird eine Übergangsfrist von drei Wochen geben.
- Kinder sind derzeit bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. Diese Regelung soll auch künftig gelten. Für Minderjährige ab zwölf Jahren wird an einer Übergangsfrist bzw. einer praktikablen Regelung gearbeitet.
- Am Arbeitsplatz gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft die 3-G-Regel, wobei der Ausbau der PCR-Testkapazitäten forciert wird, um das flächendeckende Testen durch PCR-Tests zu ermöglichen.
Alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.