- Tirolweite Ausreisetestpflicht gilt vorerst bis inklusive 5. Mai 2021
- Verlängerte Maßnahme, um Ausbreitung von Virusmutationen einzudämmen
- Testangebot an den Binnengrenzen zu Vorarlberg und Salzburg bleibt bestehen
Die bereits seit 31. März geltende Ausreisetestpflicht für Nordtirol sowie die seit 15. April geltende Ausreisetestpflicht für Osttirol wird verlängert. Für ganz Tirol gilt die Ausreisetestpflicht damit vorerst bis 5. Mai 2021. Ausgenommen von der Testpflicht sind die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal (im Gemeindegebiet Vomp und Eben am Achensee). Diese Vorsichtsmaßnahme hat der Corona-Einsatzstab heute in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften als zuständige Gesundheitsbehörden getroffen. Tirol weist derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz von 213,2 auf, österreichweit liegt diese bei 181,9. „Nach wie vor müssen wir in Tirol ein dynamisches Infektionsgeschehen und steigende Infektionszahlen verzeichnen. Nach detaillierter Analyse der derzeitigen epidemiologischen Lage und des verstärkten Vorkommens von Virusmutationen, insbesondere der mutierten britischen Variante B1.1.7./E484K haben wir gemeinsam mit den Bezirkshauptmannschaften als Tiroler Gesundheitsbehörden entschieden, die Ausreisetestpflicht für Tirol vorsorglich zu verlängern. Neben der umfangreichen Teststrategie, um unentdeckte Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, wird auch die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing weiterhin forciert“, erklärt der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.
Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst. Als Nachweis für die Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmen: Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind beispielsweise Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht.
Aufruf bestehendes Testangebote zu nutzen
Weiterhin gilt auch der Aufruf an die Bevölkerung, das tirolweit bestehende Testangebot regelmäßig zu nutzten. Einen Überblick über die verschiedenen Testangebote in Tirol gibt es unter www.tiroltestet.at. Das Testangebot an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg (Pass Thurn, Hochfilzen und Waidring) sowie zu Vorarlberg (Pettneu am Arlberg) bleiben aufgrund der verlängerten Ausreisebeschränkungen bestehen. Eine Anmeldung ist jeweils nicht notwendig. Die Testmöglichkeiten bestehen täglich zwischen 6 und 20 Uhr.