Coronavirus: Öffentliche Aufrufe der Gesundheitsbehörden Lienz und Imst

Vinothek Lienz und Katapult Sölden

Nachdem seit heute, Donnerstag, im Nachhinein ein positives Coronavirus-Testergebnis für eine Person aus dem Bezirk Lienz vorliegt, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf:

Personen, die sich zwischen Donnerstag, 8. Juli, und heute, 15. Juli, in der „Vinothek Lienz“ in der Zwergergasse aufgehalten haben, werden aufgerufen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten sowie einen Covid-Test durchzuführen.

Zudem unternimmt die Gesundheitsbehörde Imst einen öffentlichen Aufruf, nachdem im Nachhinein ein positives Testergebnis für eine Person vorliegt, die sich in der Nacht von Samstag, 10. Juli 2021, auf Sonntag, 11. Juli 2021, von 0 bis 4 Uhr im Club Katapult in Sölden aufgehalten hat. Personen, die sich im gleichen Zeitraum an der Örtlichkeit aufgehalten haben, werden ebenfalls aufgerufen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten sowie einen Covid-Test durchzuführen.

Um eine schnellstmögliche Abwicklung für die von dem Aufruf betroffenen Personen zu ermöglichen, wurde ein eigener Anmeldevorgang bereitgestellt. Dabei ist wie folgt vorzugehen: Über www.tiroltestet.at den Bereich „Öffentlicher Aufruf“ anklicken, „Einmeldung starten“ und „Ich habe von der Behörde die Info erhalten, mich zu melden“ auswählen. Dort ist für die oben genannten Aufrufe der Code LZ-Aufruf-150721 (Aufruf Lienz) sowie IM-Aufruf-150721 (Aufruf Imst) einzugeben und die Anmeldedaten auszufüllen. Dies ermöglicht es auch den MitarbeiterInnen im Contact Tracing gegebenenfalls eine noch schnellere Zuordnung vorzunehmen.

Bei Auftreten von Symptomen wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, sich entweder umgehend online als „Verdachtsfall“ über www.tiroltestet.at einzumelden oder die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll die Kontaktaufnahme jedenfalls telefonisch erfolgen.

Außerdem sollen Personen – sofern möglich – zehn Tage nach Aufenthalt an den genannten Örtlichkeiten vorsorglich jeden zweiten Tag einen (häuslichen) Covid-Schnelltest durchführen. So kann eine mögliche Infektion gegebenenfalls rasch erkannt und eine Weitergabe des Virus bestmöglich verhindert werden. Ein positives Antigen-Testergebnis ist in jedem Fall mit einem PCR-Test zu überprüfen.