Coronavirus: Update Dienstag, 1. Februar 2022

Aktuelle Zahlen zur Corona-Situation in Tirol sowie weiterführende Informationen

 

Aktuelle Zahlen zu den Hospitalisierungen (Stand: Dienstag, 1. Februar 2022, 10 Uhr)

Zahl der infizierten Personen in stationärer Behandlung: 143 (+/-0 im Vergleich zu gestern, Montag) davon 19 (+/- 0 im Vergleich zu gestern, Montag) auf der Intensivstation.

Die Zahlen der infizierten Personen in stationärer Behandlung verteilen sich tirolweit wie folgt:

  • Innsbruck: 41 Normalstation, 12 Intensivstation
  • Hall: 11 Normalstation, 3 Intensivstation
  • Hochzirl: 0 Normalstation, 0 Intensivstation
  • Kufstein: 19 Normalstation, 0 Intensivstation
  • Lienz: 10 Normalstation, 2 Intensivstation
  • Natters: 5 Normalstation, 0 Intensivstation
  • Reutte: 4 Normalstation, 0 Intensivstation
  • Schwaz: 11 Normalstation, 0 Intensivstation
  • St. Johann: 12 Normalstation, 0 Intensivstation
  • Zams: 11 Normalstation, 2 Intensivstation

Aktuelle Zahlen in Tirol (Stand: Dienstag, 1. Februar 2022, 8.30 Uhr)

  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden infizierten Personen: 3.855
  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden wieder genesenen Personen: 3.480
  • Zahl der innerhalb der vergangenen 24 Stunden bekannt gewordenen verstorbenen Personen: 3
  • Zahl der infizierten Personen (exklusive Genesene): 27.792
  • Zahl der genesenen Personen: 162.938
  • Zahl der verstorbenen Personen: 839
  • Zahl der PCR-getesteten Personen: 580.736

Bezirkszahlen im Überblick (aktiv Positive, in Klammer genesene Personen; Bezirks- und Gemeindezuordnungen befinden sich laufend in behördlicher Abklärung)

  • Innsbruck-Land: 6.639 (34.145)
  • Kufstein: 4.692 (25.740)
  • Innsbruck-Stadt: 4.333 (23.238)
  • Schwaz: 2.892 (18.843)
  • Imst: 2.862 (14.355)
  • Landeck: 2.235 (11.499)
  • Kitzbühel: 1.902 (16.169)
  • Lienz: 1.311 (12.323)
  • Reutte: 909 (6.102)

 

Aktuelle Inzidenzen

  • 7-Tage-Inzidenz in Tirol: 3.235,6
  • 7-Tage-Inzidenz in Österreich: 2.537,6

Quelle: AGES-Dashboard, Stand 31. Jänner 2022

 


Weiterführende Informationen

Ensprechend den aktuellen Regelungen vonseiten des Bundes, wird  die Gültigkeit der 2. Impfung ab heute auf 180 Tage verkürzt,  dadurch verliert das Impfzertifikat von rund 37.500 Personen in Tirol heute, Dienstag, seine Gültigkeit. Es stehen ausreichend Impfmöglichkeiten in ganz Tirol zur Verfügung, um ausstehende Drittimpfungen nachzuholen:  www.tirol.gv.at/tirolimpft.

EU-weite Vereinheitlichung: Umstellungen von Impfzertifikaten

Zudem treten heute weitere Änderungen bei den Impfzertifikaten von „Johnson & Johnson-Geimpften“ und Genesenen, die nach der Erkrankung eine Impfung erhalten haben, entspechend den Vorgaben des Bundes in Kraft. Grund für diese Änderungen ist das Bestreben der EU-MItgliedsstaaten, die Impfnachweise EU-weit zu vereinheitlichen. Folgende Änderungen ergeben sich durch die EU-weite Angleichung der Zertifikate damit für Personen, die mit „Janssen“ von Johnson & Johnson geimpft wurden oder die eine Covid-Impfung nach einer Genesung erhalten haben:

Impfung mit Janssen:

  • 1. Impfung: Zertifikat 1/1
  • 2. Impfung: Zertifikat 2/1
  • 3. Impfung: Zertifikat 3/1

Impfung nach Genesung:

  • 1. Impfung: Zertifikat 1/1
  • 2. Impfung: Zertifikat 2/1
  • 3. Impfung: Zertifikat 3/1
  • Erfolgt die 2. Impfung nach Genesung innerhalb von weniger als 90 Tagen Abstand zur Erstimpfung, wird ein Zertifikat 2/1 generiert. Dieses Zertifikat gilt in Österreich für 180 Tage. Bei mehr als 90 Tagen wird das Zertifikat 3/1 generiert und gilt innerhalb der EU für 270 Tage.
  • Personen, die sich nach zweimaliger Impfung mit dem Coronavirus infiziert haben, erhalten derzeit kein eigenes Zertifikat. Ihr Impfzertifikat bleibt bei 2/2. Jedoch kann dieser Impfnachweis in Kombination mit dem Genesungsnachweis vorgezeigt werden und man gilt im zeitlichen Überlappungsbereich dieser beiden Zertifikate als geboostert. Konkret bedeutet das also, sowohl die zweite Impfung als auch die Genesung gelten für je 180 Tage, man gilt also dann als geboostert, wenn sowohl das Impfzertifikat, als auch das Genesungszertifikat aufrecht sind. Sobald das Impfzertifikat nach 180 Tagen ausläuft, und nur noch der Genesenenstatus aufrecht ist, gilt man nicht mehr als geboostert und benötigt entsprechend eine weitere Impfung.

Grundsätzlich wird derzeit aus medizinischer Sicht empfohlen, die Abstandempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) von 120 Tagen zwischen der 2. und 3. Impfung einzuhalten.

Um die Änderungen wirksam in der Anwendung „Grüner Pass“ anzuzeigen, ist es notwendig, das Impfzertifikat erneut auf www.gesundheit.gv.at herunterzuladen und zu scannen bzw. in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Wichtiger Hinweis: Die Umstellung kann laut Informationen des Bundes bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen, weshalb geimpfte Personen gebeten werden, mit dem Dokumentenabruf zuzuwarten. Bis zur Änderung des Zertifikates bleiben die alten Zertifikate jedenfalls gültig.

Anerkennung der dritten Impfung auch vor Ablauf von 120 Tagen Mindestabstand

Einige Personen nahmen die dritte Impfung kurz vor Ablauf der 120 (vollen) Tage Mindestabstand zur zweiten Impfung in Anspruch, wodurch bisher kein Zertifikat 3/3 generiert werden konnte. Entsprechend der aktuellen Regelungen des Bundes erhalten nun auch sie rückwirkend ein 3/3-Impfzertifikat, sofern der Abstand zwischen 2. und 3. Impfung nicht weniger als 90 Tage beträgt. Diese Zertifikate sind neu herunterzuladen. Trotzdem gilt nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin die Empfehlung, aus medizinsicher Sicht die dritte Impfung nach frühestens ab vier Monaten (120 Tage) nach der zweiten Impfung in Anspruch zu nehmen und nicht früher.