- Aktuelle Lage erfordert Priorisierungsmaßnahme, um möglichst rasch Personen mit höchstem Infektionsrisiko abzusondern
- Absonderung erfolgt ab sofort mündlich
- Abgesonderte Positive erhalten zum Ende ihrer Isolation Zustimmung zur Beendigung der Absonderung
Wie in anderen Bundesländern teils bereits seit längerem praktiziert, legen nun auch die Tiroler Gesundheitsbehörden ihr Hauptaugenmerk beim Coronamanagement auf die Absonderung von positiv getesteten Personen. „Die aktuelle Infektionslage mit knapp 1.000 positiven Testungen pro Tag in Tirol erfordert diese Priorisierungsmaßnahme, um möglichst rasch Personen mit höchstem Infektionsrisiko abzusondern“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol. In Situationen mit einer derart dynamischen Infektionslage sieht das Gesundheitsministerium für die Gesundheitsbehörden derartige Maßnahmen vor.
Neben den positiv Getesteten konzentrieren sich die Gesundheitsbehörden zudem auf Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen und Schulen. Werden in diesen Einrichtungen – etwa in einer Schulklasse – mehrere positiven Testungen verzeichnet, erfolgen entsprechend vertiefende Erhebungen.
Statt Absonderungsbescheid nun mündliche Absonderung
Aktuell werden keine Absonderungsbescheide mehr ausgestellt. Die positiv Getesteten werden von der Behörde über die Absonderung mündlich per Telefon informiert. Zudem wird derzeit ein System implementiert, sodass positiv Getestete künftig mit einem SMS vorab informiert werden. Die abgesonderten Positiven erhalten zum Ende ihrer Isolation eine Zustimmung zur Beendigung der Absonderung mit Bestätigung des Absonderungszeitraumes. So ist auch die Beantragung der Entschädigung des Verdienstentgangs möglich.
Haushaltsangehörige werden nicht mehr automatisch abgesondert
Auch wenn Haushaltsangehörige oder Kontaktpersonen von Positiven bis auf Weiteres nicht mehr automatisch behördlich erhoben und auch nicht mehr abgesondert werden, appellieren die Gesundheitsbehörden dennoch an die Eigenverantwortung jeder und jedes einzelnen Betroffenen. Die Gesundheitsbehörden ersuchen Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von positiv Getesteten dringend, dass sie sich über www.tiroltestet.at zu einer Testung anmelden, Kontakte zu anderen Personen meiden und den eigenen Gesundheitszustand überwachen sollen. Eine Absonderung von Haushaltsangehörigen erfolgt nicht.