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Land Tirol verschärft Corona-Maßnahmen ab 8. November

Verschärfungen in Nachtgastro, Handel, Museen, Bibliotheken und Gesundheitsbereich

  • Verschärfungen für Ungeimpfte: Nachtgastronomie und Veranstaltungen über 500 Personen nur mehr für Geimpfte und Genesene möglich
  • Für gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken künftig FFP2-Maskenpflicht
  • Verschärfungen auch bei MitarbeiterInnen und BesucherInnen an Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden
  • Rund 200 zusätzliche PCR-Testmöglichkeiten durch Gurgel-Selbsttestboxen im gesamten Land Tirol

Aufgrund des aktuell sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens – allein in den letzten 48 Stunden verzeichnete Tirol 738 Corona-Infektionen – und den damit verbundenen prognostizierten Auslastungen der Krankenhaus- und allen voran der Intensivbetten verschärft das Land Tirol ab 8. November seine Corona-Maßnahmen. Die aktuellen Prognosemodelle in Tirol zeigen eine mögliche deutliche Steigerung der Covid-IntensivpatientInnen. Mit heutigem Tag werden 20 Covid-IntensivpatientInnen in Tirols Krankenhäusern verzeichnet. Ende nächster Woche könnten es laut aktuellen Prognosemodellen bereits 30 IntensivpatientInnen sein. Die Verschärfungen des Landes Tirol zielen in zwei wesentlichen Bereichen, nämlich bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen, vor allem auf Ungeimpfte ab. Beide Bereiche können ab 8. November in Tirol nur mehr geimpft oder genesen genutzt werden. In Museen und Bibliotheken sowie im gesamten Handel (also auch in Einkaufszentren) wird es künftig wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Tirol geben. Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (wie z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztordinationen), können künftig von MitarbeiterInnen und BesucherInnen in der Regel nur mehr geimpft, genesen oder PCR-getestet betreten werden. Für weiterhin genügend Testkapazitäten sorgen voraussichtlich im Laufe des November knapp 200 PCR-Selbsttestboxen im ganzen Land Tirol, wo PCR-Gurgeltests abgeholt bzw. wieder abgegeben werden können.

Für Tirols Landeshauptmann Günther Platter sind die schärferen Maßnahmen aufgrund der von ExpertInnen vorhergesagten Entwicklungen in Tirols Spitälern alternativlos. „Wir müssen in den letzten Wochen bei den Corona-Patientinnen und -Patienten in unseren Krankenhäusern leider einen Trend nach oben feststellen. Derzeit müssen in Tirol 82 Personen mit einer Corona-Infektion in unseren Spitälern behandeln werden, 20 davon in den Intensivstationen. Unsere Prognosemodelle zeigen, dass bereits Ende nächster Woche mit 30 behandelten Covid-Patientinnen und –Patienten in unseren Intensivstationen gerechnet wird. Nach Aussagen von verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten kann aktuell für manche Bereiche nicht mehr ausgeschlossen werden, dass in absehbarer Zeit Routine-Operationen verschoben werden müssen. Wir haben immer gesagt, dass die Krankenhauskapazitäten für uns nun das entscheidende Kriterium sind. Deshalb ziehen wir die in Kürze absehbaren Maßnahmen der Stufe 2 der Bundesregelung vor und treffen darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Krankenhäuser sowie der Alten- und Pflegeheime. Dort sind besonders vulnerable Personen untergebracht, die es zu schützen gilt.“ Und auch Tirols Gesundheitslandesrätin Annette Leja ist überzeugt: „Mit durchdachten, aber bestimmten Verschärfungen möchten wir die aktuell sehr dynamische Entwicklung abflachen und einbremsen. Das ist aktuell leider notwendig, wenn wir unsere Krankenhäuser in den nächsten Wochen nicht wieder an den Rand des Möglichen bringen wollen, wie aktuell prognostiziert wird. Mit den sehr strengen Maßnahmen zur Nachtgastronomie sowie bei Großveranstaltungen zielen wir bewusst auf Ungeimpfte ab. Viele Expertinnen und Experten sind sich sicher, dass die Covid-Impfung ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Krankenhausbelegungen nicht jetzt schon aus allen Nähten platzen, da die Impfung wirkt und schwere Krankheitsverläufe verhindern kann. Nichtsdestotrotz müssen wir nun aber weiter aktiv Schritte setzen, um einen Beinahe-Kollaps der Krankenhäuser wie bei der zweiten Welle zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass wir alle Personen, die noch nicht geimpft sind, dringend ersuchen, sich impfen zu lassen“, so die Landesrätin.

2G-Pflicht für Nachtgastronomie und Großveranstaltungen

Als zwei wesentliche Bereiche verschärft das Land Tirol die Covid-Maßnahmen bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen. Tirol sieht für diese beiden Bereiche ab 8. November eine 2G-Pflicht vor und zieht damit Stufe 2 des Bundes-Stufenplans vor. Das heißt, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen besuchen dürfen. Für Getestete wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, diese beiden Bereiche zu nutzen.

FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, Museum und Bibliotheken

Tirol verschärft die Masken-Regelung künftig derart, dass in Museen, Bibliotheken sowie im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht verordnet wird. Das gilt auch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Damit gilt sowohl für Museen, Bibliotheken, aber auch für Einkaufszentren und Markthallen wieder ein verpflichtendes Tragen der FFP2-Maske für alle Personen.

Schärfere Regeln auch an Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden

Verschärfungen in Tirol gibt es auch für Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Arztordinationen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe: Für MitarbeiterInnen und BesucherInnen greift künftig die so genannte 2,5G-Regel inklusive FFP2-Maskenpflicht. Es muss damit künftig eine Impfung, eine Genesung oder ein PCR-Test (Antigentest damit nicht mehr gültig) nachgewiesen werden, um beispielsweise im Krankenhaus arbeiten zu können oder einen Besuch in einem Alten- und Pflegeheim machen zu können. Die Gesundheitsversorgung für PatientInnen ist unabhängig davon jedenfalls für alle Personen sichergestellt: Wie bisher sind nämlich PatientInnen, die (akut) behandelt werden müssen, von dieser Regelung ausgenommen. Für BesucherInnen, die kurzfristig in kritischen Situationen zu ihren Angehörigen wollen oder für MitarbeiterInnen, welche einspringen müssen, wird es ebenso entsprechende Ausnahmen geben. Weitere Ausnahmen gibt es etwa auch für externe DienstleisterInnen, die eine Notlage wie etwa einen Wasserrohrbruch in diesen Einrichtungen reparieren müssen.

Rund 200 PCR-Selbsttestboxen im gesamten Land

Um den allenfalls vermehrten Bedarf an PCR-Testungen durch die verschärften Maßnahmen sowie aufgrund 3G am Arbeitsplatz jedenfalls decken zu können, werden neben den Screeningstationen voraussichtlich im Laufe des November auch rund 200 PCR-Selbsttestboxen im ganzen Land Tirol zur Verfügung stehen. Dort können PCR-Tests künftig abgeholt bzw. zur Auswertung wieder abgegeben werden. Dieses System der Gurgeltests kommt bereits in anderen Bundesländern bzw. Gemeinden in Österreich zum Einsatz und wird nun auch in Tirol gestartet. Nähere Details dazu werden zeitnah vorgestellt.

Übersicht

Derzeitige Regelung Bund (1. Stufe)

Tiroler Regelung ab 8. November

2,5G für Nachtgastronomie – Geimpfte, PCR-Getestete und Genesene dürfen Nachtgastronomie nutzen

2G für Nachtgastronomie – nur mehr Geimpfte und Genesene dürfen Nachtgastronomie nutzen

Großveranstaltungen – Geimpfte, Getestete und Genesene dürfen Veranstaltungen besuchen

Großveranstaltungen – nur mehr Geimpfte und Genesene dürfen Großveranstaltungen besuchen

FFP2-Maskenpflicht für alle Personen in Geschäften des täglichen Bedarfs

FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel, also auch in Einkaufszentren

3G oder FFP2-Maskenpflicht in Museen und Bibliotheken

3G inklusive FFP2-Maskenpflicht in Museen und Bibliotheken

3G und FFP2-Maskenpflicht für MitarbeiterInnen und BesucherInnen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen

2,5G und FFP2-Maskenpflicht für MitarbeiterInnen und BesucherInnen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen (2,5G = geimpft, PCR-getestet oder genesen)