- Ab April Impfmöglichkeiten bei niedergelassenen ÄrztInnen in den Tiroler Bezirken
- Weiterführende Informationen zu den Impf- und Testmöglichkeiten unter www.tirol.gv.at/corona
Covid-Impfungen, Covid-Tests und Covid-Medikamente sollen nach Vorgaben des Bundes bis Juni 2023 in die Strukturen der regionalen Gesundheitssysteme integriert werden. Tirol nimmt sich dem bereits schrittweise an und so öffnen die Türen des Impfzentrums Innsbruck letztmalig am Freitag, dem 31. März 2023. Ab April stehen Covid-Impfungen primär bei niedergelassenen ÄrztInnen bzw. der jeweiligen Hausärztin/dem jeweiligen Hausarzt zur Verfügung. „Mit dem Angebot der Covid-Impfung im niedergelassenen Bereich steht der Tiroler Bevölkerung weiterhin ein niederschwelliger Zugang zur Impfung zur Verfügung. Da der Schwerpunkt der Impfstrategie des Landes Tirol bereits seit einigen Monaten auf dem niedergelassenen Bereich liegt, ist ein fließender Übergang in die nun vorzunehmende Strukturänderung möglich“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley.
Ist eine Covid-Impfung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt nicht möglich, stehen in den Bezirken weitere Ordinationen zu Verfügung, die auf der Website des Landes zu finden sind. Terminvereinbarungen erfolgen direkt über die jeweiligen Ordinationen. Insgesamt rund 65 ÄrztInnen aus ganz Tirol haben sich dazu bereit erklärt, in ihren Bezirken für Covid-Impfungen zur Verfügung zu stehen – unabhängig davon, ob die zu impfende Person bereits PatientIn der entsprechenden Ordination ist. Auch für jene Personen, die keine Sozialversicherung haben, gibt es die Möglichkeit sich gegen das Coronvirus impfen zu lassen: In diesen Fällen ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig und kann direkt für eine Terminvereinbarung kontaktiert werden.
Zudem stehen Covid-Medikamente zur Behandlung von Personen ab 12 Jahren zur Verfügung, die bei einer Covid-Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben. Dabei können zwei Arten von Medikamenten in der Frühphase einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt und über die jeweiligen HausärztInnen bezogen werden: Eine Tabletteneinnahme mit Paxlovid® oder sekundär eine Infusion mit Veklury®. Für eine Verordnung sollte man sich direkt an die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt wenden.
Weiterführende Informationen zu den Impf- und Testmöglichkeiten sowie eine Übersicht des aktuell empfohlenen Impfschemas durch das Nationale Impfgremium (NIG) findet sich unter www.tirol.gv.at/corona. Ebenfalls zu finden sind dort weitere Informationen rund um Covid-Medikamente.