Das Land Tirol stellt den elementaren Bildungseinrichtungen Lollipop-Antigen-Tests zur Verfügung. „Nachdem sich diese Tests in Ober- und in Niederösterreich bereits bewährt haben und von einer Vielzahl von Eltern in Anspruch genommen wurde, bieten wir nun auch Tiroler Kinderkrippen und Kindergärten dieses Screening-Angebot ab nächster Woche bis voraussichtlich inklusive der Osterferien. Vonseiten des Landes stellen wir dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung“, informiert Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Vorgesehen sind jeweils zwei Lollipop-Tests pro Woche pro Kind.
„Der Lollipop-Selbsttest kann – wie auch andere Antigen-Schnelltests – innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob ein Kind zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert sein könnte oder nicht. Darüber hinaus appellieren wir an das Betreuungspersonal sich impfen zu lassen“, erklärt Gesundheitslandesrätin Annette Leja.
Die Verteilung der Lollipop-Tests an die Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt über die Tiroler Gemeinden. „Diese sind wichtige Partner bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie – unter anderem auch als Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtungen. Dahingehend gilt ihnen mein Dank, dass wir in dieser herausfordernden Zeit auf eine gute Zusammenarbeit vertrauen können“, so Gemeindelandesrat Johannes Tratter.
Wenn eine Kinderkrippe oder ein Kindergarten freiwillig an diesem Screening-Programm teilnimmt, ist von den Eltern der betroffenen Kinder das Einverständnis zur Testung einzuholen. Das Einverständnis der Eltern kann jederzeit widerrufen werden. „Es steht somit den Eltern frei, eigenständig über die Teilnahme zu entscheiden“, betont LRin Palfrader. In den kommenden Tagen erhalten Eltern über die jeweilige elementare Bildungseinrichtung ein Informationsschreiben sowie eine Einverständniserklärung.
Testablauf in der Kinderbetreuungseinrichtung
Die Testungen sollten vorzugsweise direkt im Eingangs- oder Garderobenbereich erfolgen. Die Kinder bekommt den Lollipop-Test, den sie kurze Zeit im vorderen Mundbereich bewegen sollen. Die Auswertung der Tests erfolgt durch das Einrichtungspersonal. Alle negativ getesteten Kinder können nach Vorliegen des Testergebnisses wie gewohnt am regulären Betrieb teilnehmen.
Vorgangsweise bei positivem Testergebnis
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses wird das Kind in einem separaten Raum beaufsichtigt sowie die Eltern verständigt, um das Kind abzuholen. Die Leitung der elementaren Bildungseinrichtung verständigt umgehend die Gesundheitsbehörde. Das positive Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Die Eltern werden gebeten, die Anweisungen der Gesundheitsbehörde abzuwarten. „Alle anderen Kinder können weiterhin den Tag in der elementaren Bildungseinrichtung verbringen“, sagt die zuständige Bildungslandesrätin.