Tirol testet: So funktionieren die Covid-Tests ab Mai 2023

Ab Mai 2023 Covid-Testmöglichkeiten bei niedergelassenen ÄrztInnen und über Gurgeltests

  • Nach Covid-Impfungen werden damit auch Covid-Testungen in niedergelassenes Regelsystem überführt
  • Informationen zu den Impf- und Testmöglichkeiten unter www.tirol.gv.at/corona

Mit Anfang April wurden die Covid-Impfungen bereits vollständig in den niedergelassenen Bereich überführt. Bis Ende Juni 2023 sollen nach Vorgaben des Bundes auch die Covid-Tests und Covid-Medikamente in die Strukturen der regionalen Gesundheitssysteme integriert werden. Tirol nimmt sich dem bereits schrittweise an – so wird mit 30. April 2023 auch das Angebot der behördlichen Covid-19-Screeningstraßen in den niedergelassenen Bereich integriert. „In den kommenden Wochen erfolgt der Rückbau der in den vergangenen Jahren bewährten Screeningstraßen. Ab Mai stehen der Tiroler Bevölkerung weiterhin kostenlose Covid-Testmöglichkeiten zur Verfügung – mit dem Gurgeltest-Angebot des Landes und den Apotheken-Tests wird weiterhin ein niederschwelliger und flächendeckender Zugang zu Covid-Tests bis auf weiteres gewährleistet. Symptomatische Personen können sich künftig bei den jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzten testen lassen“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley. Das heißt: Ab 1. Mai 2023 stehen Testmöglichkeiten bei Symptomen bei den jeweiligen HausärztInnen zur Verfügung. Das kostenlose PCR Gurgeltest-Angebot des Landes Tirols mit Abgabemöglichkeiten in Sparmärkten und Baguette-Filialen sowie die Apotheken-Tests sind ebenfalls bis einschließlich 30. Juni 2023 verfügbar.

Noch bis zum 29. April 2023 können sich BürgerInnen über Tirol Testet für einen PCR-Test an einer Screeningstraße anmelden sowie positive Antigentests über die Gesundheitshotline 1450 für einen anschließenden PCR-Test gemeldet werden. Bis Ende Juni können weiterhin jeweils fünf kostenlose PCR-Gurgeltests sowie Antigen- und PCR-Tests in den Apotheken pro Monat in Anspruch genommen werden. Anmeldungen für letzteres erfolgen in der Apotheke vor Ort oder über das Online-Anmeldetool.

Aktuelle Regelungen bei positivem Corona-Test

Bis zur Aufhebung der Covid-19 Meldepflicht mit 30. Juni 2023 gilt nach Vorgaben des Bundes bei einem positiven Testergebnis weiterhin eine zehntägige Verkehrsbeschränkung. Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test erfolgen. Zudem wird die weitere Diagnostik bis Ende Juni vorrangig in den niedergelassenen Bereich verlagert. Die Ordinationen sind somit Anlaufstelle für alle Personen, die symptomatisch erkrankt sind. Es müssen weiterhin – bis zum Auslaufen der Meldepflicht – sämtliche Covid-19-Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an die Gesundheitsbehörden melden. Ein positiver Antigentest ist mittels PCR-Abstrichnahme zu bestätigen und den Gesundheitsbehörden zu melden.

Mit Ende April 2023 fällt nach Vorgaben des Bundes jedoch die Risikogruppenfreistellung und die Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen. Derzeit gilt die allgemeine FFP2-Maskenpflicht nach noch in geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden. Für MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen gilt die Maskenpflicht ferner nur bei unmittelbarem PatientInnen oder BewohnerInnenkontakt.

Weiterführende Informationen zu den Impf- und Testmöglichkeiten, Covid-Medikamenten sowie eine Übersicht des aktuell empfohlenen Impfschemas durch das Nationale Impfgremium (NIG) findet sich unter www.tirol.gv.at/corona sowie weitere Informationen zu den PCR-Testmöglichkeiten in Apotheken unter www.apothekerkammer.at/aktuelles/pcr-liste.