- Telefonische Terminvereinbarung teils weiterhin notwendig
- Infos auf der Landes-Website unter www.tirol.gv.at
Seit heute, Mittwoch, gelten die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordneten Änderungen im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen. Unter anderem fällt damit in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – so auch in den Amtsgebäuden der Tiroler Landesverwaltung, wie etwa im Landhaus und in den Bezirkshauptmannschaften. Konkret heißt das: Der Parteienverkehr ist wieder ohne Maske möglich. Für eine bessere Planbarkeit und somit auch möglichst kurze Wartezeiten ist eine Terminvereinbarung weiterhin notwendig. Davon ausgenommen sind die Bürgerservice-Stellen der Bezirkshauptmannschaften, die beispielsweise für die Ausstellung von Reisedokumenten, Führerscheinen oder Personalausweisen zuständig sind – hier ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
„Das Land Tirol versteht sich als moderne Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung waren und sind auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stets bemüht, die Serviceleistungen in bestmöglichem Ausmaß anzubieten. Dies war in der Vergangenheit aufgrund von erhöhten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen teils mit Herausforderungen verbunden. Umso mehr freut es uns, dass wir aufgrund der Lockerungen des Bundes – gerade hinsichtlich der Maskenpflicht – weitestgehend zum Normalbetrieb zurückkehren können“, betont Landesamtsdirektor Herbert Forster.
Terminvereinbarungen können per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Kontaktadressen der Fachabteilungen des Landes Tirol sind auf der Landes-Website www.tirol.gv.at zu finden. Infos zu den Bezirkshauptmannschaften und die Öffnungszeiten der jeweiligen Bürgerservice-Stellen sind unter dem Punkt „Bezirke & Gemeinden“ aufgelistet.