Pflege
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Rechtsanspruch auf 2 Wochen Pflegekarenz
Per Vereinbarung mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber kann die Pflegekarenz bzw. -teilzeit verlängert werden. Kommt es während der bereits laufenden Karenz zu keiner Vereinbarung, gilt ein erneuter Rechtsanspruch auf weitere 2 Wochen Pflegekarenz.
Pflegeteilzeit darf nicht weniger als 10 Stunden pro Woche betragen
Während der Pflegekarenz gilt ein Motivkündigungsschutz:
Weil ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. -teilzeit besteht, kann eine Kündigung aufgrund einer Inanspruchnahme dieser bei Gericht angefochten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite oesterreich.gv.at
Pflegekarenzgeld
Anteilige Ausbezahlung bei Pflegeteilzeit
Dauer der Ausbezahlung maximal 3 Monate. Ausnahme: Nehmen min. zwei Personen für unterschiedliche Zeiträume Pflegekarenz bzw. -teilzeit für dieselbe Person in Anspruch, erhöht sich der Bezug auf max. 6 Monate
Voraussetzungen:
- Pflegestufen:
- für nahe Angehörige ab Pflegestufe 3
- für demenzerkrankte oder minderjährige nahe Angehörige ab Pflegestufe 1
- überwiegende Pflege- und Betreuungsleistung für die Dauer der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit
- ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mind. 3 Monaten (Betriebsgröße > 5 Mitarbeitende) oder Abmeldung des Bezugs des Arbeitslosengeldes
Zuständige Stelle:
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt österreichweit durch das Sozialministeriumservice – Landesstelle Steiermark. Das Pflegekarenzgeld kann mittels ID Austria auch online beantragt werden.
Das Antragsformular ist unter folgendem Link abrufbar:
www.sozialministeriumservice.at
→ Suche nach „Pflegekarenzgeld“
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite oesterreich.gv.at