Information für KonsumentInnen
Wie wird eine Übertragung von Tbc über Lebensmittel auf den Menschen ausgeschlossen? Welche Kontrollen gibt es?
Beim Konsum von vorschriftsmäßig pasteurisierter Milch kann man davon ausgehen, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Bei Mycobakterien, den Erregern der Tuberkulose, handelt es sich um sehr widerstandsfähige, säureresistente Keime, die den Herstellungsprozess einer Rohwurst oder eines Rohschinkens aus Wildfleisch überleben würden. Tierische Lebensmittel werden vor und nach der Schlachtung oder nach dem Erlegen einer amtlichen Untersuchung unterzogen (Hygienevorschriften für Wildfleisch).
Kann ich nach wie vor bedenkenlos Wild essen?
Bedenkenlos essen kann man erhitzte, gekochte Fleischprodukte, die von kontrolliertem Wildfleisch stammen.
Welche Vorkehrungen kann man treffen?
Der Verzehr von rohen Wildfleischprodukten aus gefährdeten Gebieten oder jenen Gebieten, in denen eine Infektion mit Tuberkulose bei Wildtieren vorkommt, sollte möglichst vermieden werden.
Gibt es besondere Verhaltensregeln, die in der freien Natur zu beachten sind?
Besondere Verhaltensregeln beim Aufenthalt in der freien Natur sind nicht zu beachten, denn eine Ansteckung wäre nur möglich, wenn der Auswurf (Lungenschleim) eines an Lungen-Tbc erkrankten Rotwildes aufgenommen würde. Beachtet man die gängige Hygienegrundsätze wie zum Beispiel keine Grashalme zu kauen sowie keine Erde zu essen oder in den Mund zu nehmen, dann besteht keine Gefährdung.
- Allgemeine Informationen
- Tbc und Landwirtschaft/Almwirtschaft
- Tbc und Jagd