Anonymverfügung
Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die für bestimmte (geringfügige) Verkehrsübertretungen – etwa bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen – anfällt. Die das Fahrzeug lenkende Person wird dabei nicht ermittelt, die Strafe wird direkt an den/die ZulassungsbesitzerIn bzw. FahrzeughalterIn gesendet. Das bedeutet, dass die Person, die die Gesetzesübertretung begangen hat, anonym bleibt.
Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Anonymverfügungen.
Allgemein
Was ist eine Anonymverfügung?
Eine Anonymverfügung ist eine Geldstrafe für eine Verkehrsübertretung, bei der der/die FahrerIn des Fahrzeugs nicht ermittelt wird. Die Strafe wird an den/die ZulassungsbesitzerIn/FahrzeughalterIn gesendet.
Wer ist bei einer solchen Verfügung „anonym“?
Nicht die Anzeigenden, sondern der/die LenkerIn des Fahrzeuges bleibt anonym. Die Strafe wird dem/der ZulassungsbesitzerIn/FahrzeughalterIn zugestellt.
Woher kommt die Anzeige?
Die Anzeige erfolgt durch die Polizei bzw. Straßenaufsichtsorgane oder durch automatische Überwachungsgeräte, wie zum Beispiel Radar, Section Control und Abstandsmessungen. Anzeigen durch Privatpersonen führen nicht zu einer Anonymverfügung.
Wer erhält die Anonymverfügung?
Die Anonymverfügung wird der/dem ZulassungsbesitzerIn/FahrzeughalterIn zugestellt, da angenommen wird, dass diese/r die/den FahrerIn kennt oder feststellen kann.
Warum erhalte ich als FahrzeughalterIn die Anonymverfügung?
Die Verkehrsübertretung wurde mit Ihrem Fahrzeug begangen. Die Behörde geht davon aus, dass Sie die/den FahrerIn kennen oder herausfinden können.
Wie wurde die in der Anonymverfügung angegebene Geschwindigkeit gemessen?
Die Geschwindigkeit wurde mit einem geeichten Messgerät, wie zum Beispiel einem Radar oder einer Laserpistole, gemessen.
Kann ich mir die Anonymverfügung oder Lenkererhebung per E-Mail erneut zusenden lassen?
Eine erneute Zusendung ist nicht möglich.
Strafbetrag/Bezahlung der Strafe
Wie wird die Höhe der Strafbeträge festgelegt?
Die Strafbeträge sind per Verordnung für einzelne, konkret genannte Tatbestände festgelegt. Die konkrete Strafe bleibt daher immer gleich, unabhängig davon, wie oft eine Übertretung begangen wurde.
Wie bezahle ich die Geldstrafe?
Im Inland: Die Einzahlung muss innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen. Verwenden Sie den QR-Code im Zahlungshinweis mit ihrer Banking-App oder überweisen Sie mit den dort angegebenen Daten.
Im Ausland: Die Einzahlung muss innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen. Verwenden Sie den QR-Code im Zahlungshinweis mit ihrer Banking-App oder überweisen Sie mit den dort angegebenen Daten. Zahlen Sie per EU-Standardüberweisung oder Auslandsüberweisung und geben Sie IBAN, BIC und die Identifikationsnummer an.
Wie zahle ich die Geldstrafe aus einem Nicht-EU-Land spesenfrei ein?
Achten Sie auf anfallende Spesen Ihrer Bank, es muss unbedingt der vorgeschriebene Gesamtbetrag einlangen.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Wird die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos. Folglich ermittelt die Behörde, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat („Lenkererhebung“). In der Regel erhöht sich die Strafe in diesem Fall.
Was sind die Vorteile, wenn ich die Strafe direkt bezahle?
- Niedrigerer Strafbetrag
- Die/der FahrerIn bleibt anonym
- Kein Verwaltungsstrafverfahren
- Keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister
- Löschung aller Daten nach sechs Monaten
- Keine Übermittlung an ausländische Behörden (z.B keine Punkte in Flensburg)
Kann die Strafe herabgesetzt werden?
Nein, eine Herabsetzung der Strafe oder die Gewährung einer Ratenzahlung ist bei einer Anonymverfügung nicht möglich.
Was passiert, wenn ich zu viel oder zu wenig bezahle?
- Zu viel: Der überschüssige Betrag wird zurückerstattet.
- Zu wenig: Überweisen Sie den Restbetrag vor Ablauf der Frist. Andernfalls gilt die Strafe als nicht bezahlt.
Kann ich die Frist zur Bezahlung der Strafe verlängern?
Nein, die Zahlungsfrist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden.
Was tun, wenn der QR-Code zur Bezahlung der Strafe nicht funktioniert?
Verwenden Sie den QR-Code im Zahlungshinweis über Ihre Banking-App oder überweisen Sie mit den dort angegebenen Daten.
Kann ich die Geldstrafe mit Kreditkarte bezahlen?
Nein, derzeit gibt es nur die Möglichkeit einer Überweisung.
Was tun, wenn ich das Organstrafmandat vor Ort bereits bezahlt habe?
Dieser Sachverhalt wird im Zuge des darauffolgenden Verfahrens geklärt.
Werden zusätzliche Maßnahmen (z.B. Punkte) nach Erhalt des Infoletters gesetzt?
Wenn die Strafe bezahlt wird, ist das Verfahren beendet und folgende Vorteile ergeben sich daraus:
- Niedrigerer Strafbetrag
- Der Fahrer bleibt anonym
- Kein Verwaltungsstrafverfahren
- Keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister
- Löschung des Vorganges und aller Daten nach 6 Monaten
- Keine Übermittlung an ausländische Behörden (z.B. keine Punkt ein Flensburg)
Bei Nichtzahlung wird das Strafverfahren eingeleitet.
Bekomme ich eine Überweisungsbestätigung?
Von der Behörde bekommen Sie keine Bestätigung.
Wie finde ich die Geschäftszahl oder Identifikationsnummer heraus?
Diese stehen im Briefkopf sowie den Zahlungshinweisen.
Einspruch und Anforderung von Beweismittel
Kann ich gegen eine Anonymverfügung Einspruch erheben?
Nein, gegen eine Anonymverfügung ist kein Einspruch möglich. Wenn Sie die Strafe nicht zahlen, wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem die/der FahrerIn ermittelt wird. Die/der FahrerIn kann im folgenden Strafverfahren Einspruch erheben und sich rechtfertigen.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Anonymverfügung?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Anonymverfügung.
Was mache ich, wenn ich nicht die/der FahrerIn war?
Sie können die Strafe entweder selbst zahlen oder es mit der/dem FahrerIn regeln.
Achtung: Keine Doppelzahlung vornehmen.
Was tun, wenn mein Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht am Tatort war?
Zahlen Sie in diesem Fall den Betrag nicht ein und warten Sie auf die Einleitung des Verfahrens. Sie erhalten eine Lenkererhebung, mit der Sie eine Stellungnahme abgeben können.
Was mache ich, wenn ich mit der Anonymverfügung nicht einverstanden bin?
Wenn Sie nicht einverstanden sind, zahlen Sie die Strafe nicht. Es wird dann ein Verfahren eingeleitet, in dem Sie Ihre Einwände vorbringen können. Die Anonymverfügung wird gegenstandlos.
Was tun, wenn die Strafe als zu hoch empfunden wird (z.B. bei Hin- und Rückfahrt)?
Gegen Anonymverfügungen/Informationletter sind keine Rechtsmittel möglich.
Kann ich die Beweismittel (z.B. Lasermessung) einsehen?
Nein, im Anonymverfügungsverfahren besteht kein Recht auf Akteneinsicht.
Kann ich einsehen, welche Messmethode verwendet wurde, um das Delikt festzustellen?
Die Anonymverfügung ist ein abgekürztes Verfahren, daher wird diese Frage nicht beauskunftet.
Kann ich ein Radarfoto anfordern?
Nein, im Anonymverfügungsverfahren besteht kein Recht auf Akteneinsicht oder Übermittlung von Beweismitteln.
Wie gehe ich vor, wenn mein Elektrofahrzeug bei einem IG-L-Delikt erfasst wurde?
Zahlen Sie die Starfe nicht ein und warten Sie auf die Einleitung des Verfahrens. Sie erhalten eine Lenkererhebung, mit der Sie eine Stellungnahme abgeben und den Zulassungsschein übermitteln können.
Ersatzmaut
Details zur Ersatzmaut finden Sie unter anderem auf www.asfinag.at
Was kann ich tun, wenn ich die Ersatzmaut bezahlt (späte Bezahlung oder falsche Überweisungsdaten), aber trotzdem eine Anonymverfügung/Informationletter/Lenkererhebung erhalten habe?
Es ist zur Anzeige gekommen, da die Ersatzmaut nicht ordnungsgemäß oder zu spät überwiesen wurde. Wenn die Überweisung zu spät eingelangt ist, wird der Betrag von der ASFINAG abzüglich einer Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Die Zahlung der Anonymverfügung ist in dem Fall trotzdem zu entrichten, wobei eine gesetzliche Mindeststrafe von 300 Euro vorgesehen ist.
Was tun, wenn ich keine Ersatzmautforderung erhalten habe?
Sobald die ASFINAG die Ersatzmautforderung an die Adresse, die im Fahrzeugregister aufscheint, verschickt hat, gilt diese als zugegangen. Die Anonymverfügung/Informationletter muss in dem Fall bezahlt werden oder es muss auf das Strafverfahren gewartet werden.
Was bedeutet es, wenn ich nur eine Stornomitteilung der ASFINAG erhalte?
Die Stornomitteilung ist eine Information über die Stornierung der Ersatzmautforderung und eine Anzeigeübermitteilung an die Behörde. Die Ersatzmaut wurde nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig bezahlt.
Was tun, wenn das Delikt von der ASFINAG unklar ist?
Auf der Ersatzmautforderung ist ein QR-Code/Link, dieser verweist auf die Internetseite der ASFINAG. Hier wird das Delikt genau erklärt. Dort können auch die Beweismittel eingesehen werden.
Wie verhalte ich mich, wenn meine Vignette gültig war, ich aber dennoch eine Strafe erhalten habe?
Vermutlich wurde die Vignette nicht ordnungsgemäß angebracht (z.B. Klebefolie nicht entfernt oder nicht gemäß den Hinweisen auf der Rückseite der Vignette geklebt).
Bei einer digitalen Vignette muss das Kennzeichen korrekt und vollständig angegeben werden.
Nach Kauf der Vignette sollte auf die Lochung geachtet werden.
Lenkererhebung
Was ist eine Lenkererhebung?
Bei der Lenkererhebung geht es darum, die/den tatsächliche/n FahrerIn zum Übertretungszeitpunkt zu ermitteln. Im weiteren Verfahren wird der/dem LenkerIn das angezeigte Delikt angelastet. Als FahrzeughalterIn/ZulassungsbesitzerIn sind Sie zu einer Bekanntgabe der Lenkerin/des Lenkers verpflichtet.
Was passiert, wenn ich die fahrende Person nicht angeben kann?
Als ZulassungsbesitzerIn/FahrzeughalterIn sind Sie verpflichtet, Auskunft über die/den FahrerIn zu geben. Können Sie dies nicht, müssen Sie eine Person benennen, die Auskunft geben kann. Ansonsten erfolgt ein Strafverfahren wegen Nichtbekanntgabe.
Wie erfahre ich, ob die Lenkererhebung eingegangen ist?
Wenn die Bekanntgabe per E-Mail oder Online-Formular übermittelt wurde, wird eine automatisierte Empfangsbestätigung gesendet.
Was tun, wenn ich nur die Lenkererhebung, jedoch keine Anonymverfügung oder den Infoletter erhalten habe?
Geben Sie die das Fahrzeug lenkende Person bekannt, das weitere Verfahren wird dann eingeleitet.
Kann ich die Lenkerdaten telefonisch übermitteln?
Die Auskunft soll bitte per Online-Formular, E-Mail oder schriftlich übermittelt werden.
Wie kann ich die Lenkererhebung über das Onlineportal vornehmen?
Auf der Lenkererhebung befinden sich die Zugangsdaten, sowie der entsprechende Code.