Taxilenkerausweis:
Als Lenkerinnen und Lenker im Fahrdienst (Taxilenkerinnen und Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen entsprechenden Ausweis besitzen. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines Antrags ausgestellt.
Im Gegensatz zum bisherigen Ausweis wird seit 1. Jänner 2021 der neue Ausweis im Scheckkartenformat mit einem Lichtbild hergestellt.
Ablauf unbefristet ausgestellter Taxilenkerausweise im Jahr 2025
Gemäß § 10 Abs. 2 Betriebsordnung für den nicht-linienmäßigen Personenverkehr (Bundesbetriebsordnung - BBO) sind ab 2021 alle Taxilenkerausweise auf 5 Jahre befristet. Bis dato unbefristet gültige Ausweise (also alle die VOR 2021 ausgestellt wurden), verlieren ihre Gültigkeit 2025 in jenem Monat, in dem sie ausgestellt wurden (vgl. § 26a BBO).
Das Dokument – also der Taxilenkerausweis – muss somit alle 5 Jahre neu beantragt werden. Der Antrag ist bei der Wohnsitzbehörde einzubringen.
Konkrete Beispiele zum Fristenlauf:
Ausstellung des Lenkerausweises: | Gültig bis: | Verlängerung: |
Vor dem 31.12.2020
| 2025 bis zum Ablauf
| 5 Jahre gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit |
Ab dem 01.01.2021
| 5 Jahre (vom Ausstellungsdatum)
| 5 Jahre gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit |
Was ist zu tun?
Um den Taxiausweis im Scheckkartenformat zu beantragen, ist es notwendig, dass Sie zu unseren Öffnungszeiten (Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:30 Uhr und 12:00 Uhr) zu uns ins Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Imst (Zimmer 27 im Erdgeschoss) kommen und folgende Unterlagen mitbringen.
- bestehender Taxilenkerausweis
- bestehender Führerschein
- 1 Passbild
- Gebühren für den „Austausch“ € 70,00 (Eine Bezahlung mit Karte ist auch möglich)
Zusätzlich ist auch eine Terminvereinbarung über unser Online-Termin Portal (Mit Klick auf folgenden Link: Terminvereinbarung) möglich.