22. STVO Novelle
Unter anderem wurden folgende wichtige Änderungen durchgeführt:
Anstelle des Verkehrszeichens "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" kann nunmehr eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung - auch nach IG-Luft - angebracht werden.
Beim Fahrverbot für KFZ mit gefährlichen Gütern kann zusätzlich eine Tunnelkategorie, wo das Fahrverbot gilt, angeführt werden und es gibt ein neues Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung für KFZ mit gefährlichen Gütern".
Die Benützung bildverarbeitender technischer Einrichtungen für die Section Control, punktuelle Geschwindigkeitsmessung, Abstandsmessung, Missachtung eines Rotlichtzeichens und die Verkehrsbeobachtung wurde angesichts des jüngsten Datenschutzerkenntnisses legalisiert.
Die Novelle ist seit 26.03.2009 in Kraft und darf somit ab diesem Datum das Abstandsmesssystem VKS 3.0 wieder verwendet werden.
BGBl16/2009 zum Download.