Tiroler Fischerkarte
Für die Ausstellung der Tiroler Fischerkarte ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat dieser keinen Hauptwohnsitz in Tirol, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller die Fischerei überwiegend ausüben will. Die Tiroler Fischerkarte ist für das gesamte Bundesland Tirol gültig. Ausgenommen hiervon sind Angelteiche. Mit der Tiroler Fischerkarte können die Fanglizenzen bei den Fischereiausübungsberechtigten der Fischereireviere erworben werden.
Voraussetzungen für die Erlangung der Tiroler Fischerkarte
- Vollendetes 14. Lebensjahr
- Fachliche Eignung
Der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft beim Tiroler Fischereiverband ist im Zuge der Ausstellung der Tiroler Fischerkarte in der Bezirkshauptmannschaft zu bezahlen und wird dieser sodann an den Tiroler Fischereiverband weitergeleitet. Für das Jahr 2024 kostet die Tiroler Fischerkarte € 110,-- (davon € 50,-- Verwaltungsabgabe).
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann wie folgt erbracht werden:
- Zeugnis der Fischerprüfung oder Fischereiaufsichtsprüfung
- Zeugnis über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Fischerprüfung
- Entsprechende Berufsausbildung (Facharbeiter für Fischereiwirtschaft oder Meister für Fischereiwirtschaft)
- Gültige Fischerkarte eines anderen Bundeslandes
- Abgelaufene Tiroler Fischerkarte
- Besitz einer Berechtigung zur Ausübung der Fischerei eines anderen Staates
Für die Ausstellung der Tiroler Fischerkarte wird ein Passbild benötigt. Zur Identitätsfeststellung ist ein Lichtbildausweis mitzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche für eine andere Person als sich selbst eine Tiroler Fischerkarte beantragen, eine entsprechende Vollmacht vorzulegen haben.
Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte erfolgt durch Einbezahlung des Mitgliedsbeitrages an den Tiroler Fischereiverband.