Infoblatt für Hundehalter
Zur Förderung eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens von Hundehaltern und Landwirten sollen folgende Gegebenheiten beachtet werden:
- Die meisten Felder und Wiesen sind nicht Allgemeingut, sondern gehören einem Landwirt, der darauf Lebensmittel (Gemüse) oder ein qualitativ hochwertiges Futter für seine Nutztiere gewinnt, von denen wiederum die tierischen Lebensmittel Milch und Fleisch stammen.
- Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung, ist für die mit der Bearbeitung der Felder befassten Personen Ekel erregend und kann darüber hinaus eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier (vor allem Rindern) darstellen.
- Mit dem Hundekot können Bandwurmeier, Fadenwürmer und Eier von Einzellern (Neospora caninum) ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen können (Finnenerkrankungen beim Menschen, Aborte durch Neospora caninum bei Rindern). Die regelmäßige Entwurmung der Hunde bietet zwar eine gute Vorbeugung gegen Band- und Fadenwürmer, eine Neuansteckung und damit Ausscheidung zwischen den einzelnen Entwurmungen kann aber nie ganz ausgeschlossen werden. Gegen die Neosporose bei Hunden und Rindern (nicht auf den Menschen über-tragbar) gibt es keine Behandlungsmöglichkeit.
- Den Vorbeugemaßnahmen (Verhinderung der Verschmutzung von Feldern durch Aufnahme und Entsorgung des Hundekotes, keine Verfütterung von rohen Schlachtabfällen sowie Rindernachgeburten bzw. abortierten Kälbern an Hunde) kommt daher größte Bedeutung zu.
- Beiliegend finden Sie die in der der 2. Tierhaltungsverordnung (Heimtiere), BGBl. II Nr. 486/2004, festgelegten Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden nach dem "neuen Bundestierschutzgesetz" (gültig seit 1.1.2005). Neu ist die Bestimmung, dass eine Anbindehaltung von Hunden (z.B. an einer Laufkette) generell verboten ist.