Abschussmeldungen Ausfüllhilfe
Aufgrund der Wiederverlautbarung des Tiroler Jagdgesetzes (TJG 2004) und der darin geänderten Form der Abschussmeldung wird eine Ausfüllhilfe angeboten.
- Abschussmeldung, Fallwildmeldung oder Hegeabschuss Abschussmeldung – bei der Überschrift ist nichts zu ändern;Fallwildmeldung – auf der Meldung ist das Wort Abschussmeldung (Überschrift) zu streichen - Hegeabschuss – neben der Überschrift Abschussmeldung soll das Kürzel „HA“ vermerkt werden. Das erlegte Wildstück ist dem Hegemeister unverzüglich vorzulegen. Die vom Hegemeister ausgestellte Bestätigung ist der Abschussmeldung beizulegen. Hegeabschüsse sind ausnahmslos vom Hegemeister zu bestätigen, widrigenfalls sie nicht anerkannt und bei Nichteinhaltung der festgesetzten gesetzlichen Jagd- und Schonzeiten mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet werden.
- Jagdgebiete sind genau anzuführen, sie müssen bei Ähnlichkeiten des Wortlautes (z.B. ob Eigenjagd oder Genossenschaftsjagd Schmirn, Gemeindenamen wie EJ. Scharnitz-Hinterautal oder EJ. Scharnitz Arntal) einwandfrei zugeordnet werden können.Ob Eigenjagd- oder Genossenschaftsjagdgebiet muss unbedingt vermerkt (nicht zutreffendes bitte streichen) und der korrekte Name des Gebietes angeführt werden, auch die Abkürzung ÖBf ist einzutragen;
- Jagdrevier ist zu befüllen;Dieser Teil der Abschussmeldung kann für bestimmte Anlassfälle sehr wichtig sein; unter der Bezeichnung des Jagdreviers versteht die Behörde das Teilgebiet im Jagdrevier (genau Örtlichkeit), ähnlich der Eigennamen bei Rotwildfütterungen.
- Erleger – Finder bzw. Pirschführer – Name und Anschrift (eventl. jun. bzw. sen. wegen Namensgleichheit, keine Hausnamen bzw. Rufnamen verwenden) muss angeführt werden. Es besteht nunmehr die Möglichkeit unter Punkt 3a die Jagdkartennummer des Erlegers einzutragen, somit wäre Name und Anschrift des Schützen nicht mehr notwendig;Die Anschrift der genannten Personen ist anzuführen (PLZ, Ort u. Straße)
- Wildart – ist mit Rot-, Reh-, Gams-, Muffel-, Steinwild bzw. Murmeltier zu befüllen, spezielle Ausdrücke wie Schmaltier, Schmalspießer, Schmalgeißen u.a. sind natürlich auch korrekt und können gleichzeitig für die Klassenbestimmung verwendet werden, der Vermerk Geiß oder Altgeiß genügt nicht;Klasse – ist beim Schalenwild, egal welchen Geschlechtes, unbedingt anzuführen, wenn aus der Bezeichnung keine Rückschlüsse auf die Klasse bzw. das Alter gezogen werden können (Kitze bis zu einem Jahr, Schmaltier usw.) siehe eventuell auch Abschussliste;
- zusätzl. Informationen – Geschlecht ist auf jedem Fall anzuführen, auch die geltenden Zeichen können verwendet werden; sollte bei einem Fallwild das Geschlecht nicht mehr festgestellt werden können, so ist „unkenntlich“ einzutragen;Gewicht – ist einzutragen und zwar das Gewicht im aufgebrochenen Zu-stand; Geweihgewicht – ist einzutragen, wenn gewogen wurde;Alter – unbedingt anzuführen, vor allem wenn das Alter nicht anhand der Klasse eindeutig fixiert ist (Beispiel: Junghirsch 2-4jährig lt. Abschussliste);Endenzahl – bei männl. Rot- und Rehwild angeben;
- Verwertung – bei Verkauf, Schenkung bzw. Verteilung ist die entsprechende Person bzw. der Name des Gewerbebetriebes bekannt zu geben;Anschrift – der Wohnort und die Strasse der entsprechenden Person bzw. des Gastbetriebes müssen eingetragen werden;
- Datum und Unterschrift des Meldungslegers - dieser Punkt der Abschussmeldung bedarf sicher keiner Erklärung über die Dringlichkeit der Befüllung;
HINWEIS
Verspätetes Einlangen der Abschussmeldungen.
Laut Gesetz muss die Meldung über einen Abschuss binnen 10 Tagen bei der Behörde einlangen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck weist alle Jagdausübungsberechtigten daraufhin, dass es sich bei einer Abschussmeldung um eine Urkunde handelt.
Fehlende Angaben bzw. Nichteinhaltung der Meldefrist kann mit Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens geahndet werden. Dies ist für alle Beteiligten mit enormen Mehraufwand verbunden.