Berufsjäger Bestellung
Zu Berufsjägern dürfen nur Personen bestellt werden, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
- die geistig und körperliche Eignung für die mit der Ausübung des Jagdschutzes verbundenen Aufgaben und die hiefür erforderliche Verlässlichkeit besitzen;
- die Berufsjägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben;
Bestätigung und Vereidigung eines Berufsjägers
- Die Bestellung eines Berufsjägers bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde;
- Die bestellten Berufsjäger sind nach Bestätigung ihrer Bestellung durch die Behörde in Eid und Pflicht zu nehmen. Über die Bestätigung ihrer Bestellung und die Vereidigung wird dem Berufsjäger eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist bei Ausübung des Dienstes mit zu führen;
- Der Berufsjäger hat bei Ausübung des Dienstes das Jagdschutzabzeichen (Berufsjägerplakette) deutlich sichtbar zu tragen;
Erforderliche Unterlagen für die Bestätigung durch die Behörde:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Berufsjägerprüfungszeugnis
- amtsärztliches Zeugnis
- Kosten ca. € 70,--
Durch die Behörde wird ausgefolgt:
Bescheid, Bescheinigung und die Berufsjägerplakette;