Jagdaufseher Bestellung
Voraussetzungen für die Bestellung eines Jagdaufsehers
Zu Jagdaufsehern dürfen nur Personen bestellt werden, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
- die geistig und körperliche Eignung für die mit der Ausübung des Jagdschutzes verbundenen Aufgaben und die hiefür erforderliche Verlässlichkeit besitzen;
- die Jagdaufseherprüfung mit Erfolg abgelegt haben;
Bestätigung und Vereidigung eines Jagdaufsehers
- Die Bestellung eines Jagdaufsehers bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde;
- Die bestellten Jagdaufseher sind nach Bestätigung ihrer Bestellung durch die Behörde in Eid und Pflicht zu nehmen. Über die Bestätigung ihrer Bestellung und die Vereidigung wird dem Jagdaufseher eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist bei Ausübung des Dienstes mit zu führen;
- Der Jagdaufseher hat bei Ausübung des Dienstes das Jagdschutzabzeichen (Jagdaufseherplakette) deutlich sichtbar zu tragen;
Erforderliche Unterlagen für die Bestätigung durch die Behörde:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Jagdaufseherprüfungszeugnis
- amtsärztliches Zeugnis
- Kosten ca. € 70,--
Durch die Behörde wird ausgefolgt:
Bescheid, Bescheinigung und die Jagdaufseherplakette