Jagdausübungsberechtigte
Voraussetzungen für die Bestellung
Es dürfen nur Personen bestellt werden, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
- die geistig und körperliche Eignung für die mit der Ausübung des Jagdschutzes verbundenen Aufgaben und die hiefür erforderliche Verlässlichkeit besitzen;
- die Jagdaufseher- oder Berufsjägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben;
- Jagdausübungsberechtigte eines Jagdgebietes sind;
Bestätigung und Vereidigung
- Die Bestellung bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde;
- Die bestellten Jagdausübungsberechtigten zum Jagdschutzorgan sind nach Bestätigung ihrer Bestellung durch die Behörde in Eid und Pflicht zu nehmen. Über die Bestätigung ihrer Bestellung und die Vereidigung wird dem "Jagdschutzberechtigten" eine Bescheinigung (als Jagdaufseher oder Berufsjäger) ausgestellt. Diese Bescheinigung ist bei Ausübung des Dienstes mit zu führen;
- Der "Jagdschutzberechtigte" hat bei Ausübung des Dienstes das Jagdschutzabzeichen (Jagdschutzberechtigtenplakette) deutlich sichtbar zu tragen;
Erforderliche Unterlagen für die Bestätigung durch die Behörde:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Jagdaufseher- oder Berufsjägerprüfungszeugnis
- amtsärztliches Zeugnis
- Kosten ca. € 70,--
Durch die Behörde wird ausgefolgt:
Bescheid, Bescheinigung und die Jagdschutzberechtigtenplakette