Jagdkarte - Jagdgastkarte
Ausstellung der Tiroler Jagdkarte
Für die Ausstellung der Tiroler Jagdkarte ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat dieser keinen Hauptwohnsitz in Tirol, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Voraussetzungen für die Erlangung der Tiroler Jagdkarte
- Vollendetes 18. Lebensjahr (ausgenommen Berufsjägerlehrlinge)
- Mitglied des Tiroler Jägerverbandes
- Jagdliche Eignung
- Kenntnisse in Erster Hilfe
Der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft beim Tiroler Jägerverband ist im Zuge der Ausstellung der Tiroler Jagdkarte in der Bezirkshauptmannschaft zu bezahlen und wird dieser sodann an den Tiroler Jägerverband weitergeleitet. Für das Jagdjahr 2024/25 kostet die Tiroler Jagdkarte € 169,-- (davon € 50,-- Verwaltungsabgabe).
Der Nachweis der jagdlichen Eignung kann wie folgt erbracht werden:
- Zeugnis der Jungjägerprüfung
- Zeugnis über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung
- Gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
- Abgelaufene Tiroler Jagdkarte (nicht älter als 10 Jahre)
- Abgelaufene Jagdkarte eines anderen Bundeslandes (nicht älter als 10 Jahre und drei aufeinanderfolgende Jahre gültig gewesen)
- Gültige Jagdkarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland oder der Schweizer Eidgenossenschaft
Die Kenntnisse in Erste-Hilfe sind durch einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. Der Erste-Hilfe-Kurs muss innerhalb der letzten 10 Jahre im Ausmaß von mindestens 6 Stunden absolviert worden sein. Ersatzweise kann auch ein österreichischer Führerschein vorgelegt werden, wobei im Zuge der Führerscheinausbildung ein entsprechender Erste-Hilfe-Kurs absolviert worden sein muss.
Für die Ausstellung der Tiroler Jagdkarte wird ein Passbild benötigt.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben oder Personen, die keine österreichische Staatsangehörigkeit besitzen und innerhalb der letzten 3 Jahre ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben, werden ersucht, eine Strafregisterbescheinigung ihres Herkunftslandes, welche nicht älter als 3 Monate sein sollte, vorzulegen (Prüfung der Verweigerungsgründe gemäß § 29 Tiroler Jagdgesetz 2004).
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche für eine andere Person als sich selbst eine Tiroler Jagdkarte beantragen, eine entsprechende Vollmacht vorzulegen haben.
Die Verlängerung der Tiroler Jagdkarte erfolgt durch Einbezahlung des Mitgliedsbeitrages an den Tiroler Jägerverband.
Formulare:
Antrag auf Ausstellung einer Tiroler Jagdkarte .pdf
Jagdgastkarten - Verzeichnis .xls