Jagdprüfung
Jagdprüfung im Bezirk Innsbruck-Land
Voraussetzung zur Erlangung der Tiroler Jagdkarte ist unter anderem die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung. Gemäß § 28a Abs. 4 Tiroler Jagdgesetz, BGBl. 64/2015, kann die Zulassung zur Jungjägerprüfung beijeder Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Die Jungjägerprüfung ist bei jener Bezirkshauptmannschaft abzulegen, bei der der Antrag auf Zulassung gestellt wurde.
Ein Vorbereitungskurs zur Erlangung der für die Jungjägerprüfung erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse wird vom Tiroler Jägerverband angeboten. Hinsichtlich des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmung des § 6 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. 118/2015 verwiesen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jungjägerprüfung:
1. Vollendetes 18. Lebensjahr
2. Einwandfreier Leumund
3. Bestätigung über die Teilnahme am Vorbereitungskurs zu mindestens 80 % des gesamten Kurses und mindestens 50 % der Lehrveranstaltungszeit je Prüfungsgegenstand
oder
Nachweis, dass im Rahmen des Unterrichts an einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule, einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer Universität eine jagdliche Ausbildung absolviert wurde, deren Lehrinhalte jenen des Vorbereitungskurses entsprechen.
4. Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung
Prüfungstermine für die Jungjägerprüfung:
Die genauen Prüfungstermine werden in der Kundmachung des Prüfungsjahres bekanntgegeben.
Prüfungsgebühren (werden mittels Erlagschein vorgeschrieben):
Prüfungsgebühr: € 50,00
Strafregisterauszug € 14,30
Antragsgebühr: € 14,30
Zeugnisgebühr: € 14,30
je Beilage €3,90
Verwaltungsabgabe: €5,00
Gebühren, welche vom Tiroler Jägerverband anfallen (Schießstandgebühr, Kursgebühr, etc.), sind hier nicht enthalten.
Beginn des Jungjäger-Vorbereitungskurses:
Der Termin für den Kursbeginn, wird auf der Homepage des Tiroler Jägerverbandes veröffentlicht.
Formulare:
Ansuchen um Zulassung zur Tiroler Jagdprüfung .pdf