Tiroler Jagdkarte Erstaustellung
Die Jagdkarte hat jene Bezirksverwaltungsbehörde auszustellen, in deren Bereich der Antragsteller den ordentlichen Wohnsitz hat; hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Tirol, jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Der Nachweis der jagdlichen Eignung kann erbracht werden durch Vorlage
- eines Zeugnisses über die mit Erfolg abgelegte Jungjägerprüfung innerhalb Österreichs
- eines Zeugnisses über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung,
- einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes,
- einer für das vorige Jagdjahr gültigen Tiroler Jagdkarte, die nicht rechtzeitig verlängert wurde (§ 27 Abs. 3),
- von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller während der letzten zehn Jahre wenigstens durch drei aufeinanderfolgende Jahre eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes besessen hat
- Erste Hilfe-Nachweis im Ausmaß von mindestens 6 Stunden oder österreichischer Führerschein (Neuausstellung), wobei beides nicht älter als 10 Jahre alt sein darf
- 1 Foto
- Kosten von € 141,75
- *€ 91,75 (= Mitgliedsbeitrag und Jagdhaftpflichtversicherung, die an den Tiroler Jägerverband überwiesen werden)
- *€ 50,-- (Verwaltungsabgabe)