Produktionshygiene - Fleisch
Der Bereich Fleischhygiene ist durch eine Reihe von verschiedenen Gesetzen geregelt. Den Wortlaut der einzelnen Gesetze und Verordnungen können Sie aus dem Rechtsinformationssystem herunterladen.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen Rinder (auch Bison und Büffel), Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer und Schalenwild (Zuchtwild). Eine beabsichtigte Schlachtung von untersuchungspflichtigen Tieren ist rechtzeitig bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt anzumelden
Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden auch umfangreiche Kontrollen des Fleisches auf Rückstände durchgeführt.
Von der Untersuchungspflicht ausgenommen sind Hausschlachtungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Hier können Sie sich eine kurze Zusammenfassung über die Untersuchung von Wild aus freier Wildbahn und hygienische Wildbretgewinnung auf Ihre Festplatte herunterladen.
Für die in Betriebnahme bzw. das Betreiben sind folgende Dokumenationsvorlagen zu verwenden.