Jagd- und Fischereikarten
Jagdkarte
Die Jagdkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat; hat er den Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist zur Ausstellung der Jagdkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Jagdkartenausstellung Information
Fischereikarte
Die Voraussetzung der fachliche Eignung für die Ausübung der Fischerei bzw. für die Erlangung einer Fischerkarte ist die TFV- Unterweisungsbestätigung.
Fischereikartenaustellung Information