Fachberatung Inklusion
Fachberatung für Inklusion
KOMPETENZEN stärken
ENTWICKLUNG unterstützen
PERSÖNLICHKEITEN erkennen
RESILIENZEN fördern
Die Aufgabe der Fachberatung für Inklusion ist die Sicherstellung von optimalen Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen, sowie die Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder in Hinblick auf ihre individuelle Entwicklung im pädagogischen Alltag zu unterstützen.
Das Serviceangebot durch die Fachberatung für Inklusion dient zur Unterstützung der pädagogischen Teams in den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. Fragestellungen zu außergewöhnlich belastenden Gruppensituationen werden begleitet, um die Inklusion aller Kinder zu ermöglichen.
Die Kontaktaufnahme mit der Fachberatung für Inklusion erfolgt von Seiten der elementaren Bildungseinrichtungen.
Hier gelangen Sie zur Gebietsaufteilung der Fachberaterinnen für Inklusion im Bezirk Innsbruck Land - Stadt.
Ziele in der Zusammenarbeit
- Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeit für jedes Kind in der Gruppe ermöglichen
- Inklusive Prozesse erkennen, ganzheitlich begleiten und reflektieren
- Pädagogische Teams in elementaren Bildungseinrichtungen in Hinblick auf inklusive Prozesse unterstützen
Kernaufgaben
Beobachtung, Beratung und Begleitung
- Zielgerichtete Beratung zur Gestaltung des pädagogischen Alltags in den elementaren Bildungseinrichtungen im Sinne einer bedürfnis- und ressourcenorientierten pädagogischen Haltung
- Information über mögliche Inklusionsmaßnahmen bei einer außergewöhnlich belastenden Gruppensituation durch Erstellen einer Situationsanalyse/Gutachten (vgl. § 18 TKKG)
- Beratungsgespräche bzw. gezielte Interventionsangebote
- Vernetzung mit relevanten Systempartnern und erforderliche interdisziplinäre Zusammenarbeit
Aufgrund einer außergewöhnlich belasteten Gruppensituation kann seitens des Erhalters von elementaren Bildungseinrichtungen ein Onlineantrag auf Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahme angesucht werden, um die Inklusion aller in einer Gruppe betreuten Kinder zu sichern.
Grundvoraussetzung dafür ist die Begutachtung der Gruppensituation durch die Fachberatung für Inklusion. Weitere Information finden sie „unter folgendem Link“ oder „hier“ Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf | Land Tirol
Eine Beratung kann unabhängig eines Antrages auf Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen gemäß §18 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) in Anspruch genommen werden.
Fachberatung für Inklusion
Kontaktdaten
Daniela Neier
Telefon +43 512 5344 6297
Mobil +43 676 88508 6297
Fax +43 512 5344 745005
bh.innsbruck@tirol.gv.at
Evelin Strickner
Telefon +43 512 5344 6296
Mobil +43 676 88508 6299
Fax +43 512 5344 745005
bh.innsbruck@tirol.gv.at
Ruth Sparber
Telefon +43 512 5344 6298
Mobil +43 676 88508 6298
Fax +43 512 5344 745005
bh.innsbruck@tirol.gv.at