Vorzeitiger Mutterschutz
Haben sich in Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme eingestellt kann zum Schutz der Mutter oder des ungeborenen Kindes eine Bestätigung über den „Vorzeitigen Mutterschutz“ ausgestellt werden. Diese wird seit 2018 in der Regel von FachärztInnen für Frauenheilkunde (oder von FachärztInnen für Innere Medizin) ausgestellt. In anderen Fällen zum Beispiel bei neurologischen, orthopädischen oder anderen gesundheitlichen Problemen ist es weiterhin nötig, dass Sie ein fachärztliches Attest sowie den Mutter-Kind-Pass zum amtsärztlichen Gespräch mitbringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Ausstellung der amtsärztlichen Bestätigung ist kostenfrei.
MitarbeiterInnen
MitarbeiterInnen | Klappe | Zuständigkeit/Funktion |
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Dr. REISENAUER Christoph | +43 (0)512 5344 5191 | Amtsarzt |
Kanzlei | +43 (0)512 5344 5198 | Anmeldung |
Kundenzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ort:
Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
1. Stock, Zimmer 107
Gilmstraße 2
A-6020 Innsbruck